Neue Beschilderung auf der Bahnstraße: Radverkehr darf Fahrbahn nutzen

25.02.2026 - Auf der Bahnstraße in Sterkrade wurde eine neue Beschilderung installiert, die die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr ausdrücklich zulässt. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Oberhausen die Sicherheit für Radfahrende erhöhen und gleichzeitig für mehr Klarheit im Straßenverkehr sorgen.
Die neuen Schilder weisen darauf hin, dass der Radweg im Seitenraum nicht benutzungspflichtig ist. Radfahrende können somit selbst entscheiden, ob sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen möchten. Eine Benutzungspflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Radweg mit einem runden blauen Schild mit weißem Fahrradsymbol gekennzeichnet ist. Im Stadtgebiet Oberhausen gibt es jedoch einige Wege, die zwar durch rotes Pflaster oder eine besondere Gestaltung wie Radwege wirken, aber nicht mit einem solchen Schild versehen sind. Auch dort ist die Nutzung der Fahrbahn erlaubt.
Rücksichtsvolleres Miteinander im Straßenverkehr
Auf der Bahnstraße ist die Benutzungspflicht des Radweges bereits seit mehreren Jahren aufgehoben. Dort aber auch an anderen Orten im Stadtgebiet von Oberhausen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten und gefährlichen Situationen, in denen einige Verkehrsteilnehmer durch gefährliche Fahrweise ihren Unmut über den Radverkehr auf der Straße zum Ausdruck brachten. „Mit der neuen Beschilderung möchten wir diesen Missverständnissen entgegenwirken und zu einem rücksichtsvollen Miteinander im Straßenverkehr beitragen. Die klare Kennzeichnung soll allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern verdeutlichen: Die Straße steht auch dem Radverkehr offen“, sagt Mobilitätsdezernent Dr. Thomas Palotz.
Hinweis zur Regelung für Kinder
Kinder bis zum Alter von acht Jahren müssen, Kinder bis zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren. Für alle anderen ist das Fahren auf dem Gehweg verboten und die Nutzungspflicht des Radweges maßgebend.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was ist der konkrete Grund für die Aufhebung der Nutzungspflicht?
Die Benutzungspflicht auf der Bahnstraße musste bereits vor mehreren Jahren aufgehoben werden. Die nun ergänzte Beschilderung verdeutlicht lediglich die bereits seit Jahren geltende Regelung.
Grund der aufgehobenen Benutzungspflicht ist, dass die Breiten der Radwege nicht den Mindeststandards der aktuellen Regelwerke entsprechen. Zudem lassen die räumlichen Verhältnisse ohne wesentlichen Eingriff in die Straßenraumaufteilung keine regelkonformen Breiten des Hochbordradweges zu.
Warum wurde dies bei einem neuen, breiten Radweg vorgenommen?
Bei dem auf dem Pressefoto dargestellten Abschnitt handelt es sich nicht um einen neu angelegten Radweg, sondern um die Wiederherstellung des bestehenden Bestandsstraßenquerschnittes nach Kanalbaumaßnahmen. Im weiteren Verlauf der Bahnstraße weist der Radweg deutlich geringere Breiten und einen insgesamt niedrigeren Ausbaustandard auf. Darüber hinaus fehlen zwischen den einzelnen Abschnitten sichere Überleitungen zwischen Radweg und Fahrbahn, sodass eine Benutzungspflicht entlang der Bahnstraße nicht angeordnet werden kann.
Wie erhöht das die Sicherheit?
Die Nutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr ist straßenverkehrsrechtlich erlaubt. Durch die ergänzende Beschilderung soll der Kfz-Verkehr darauf hingewiesen werden, dass trotz eines baulich angelegten Radweges der Radverkehr auch auf der Fahrbahn unterwegs sein darf. Dadurch wird der Kfz-Verkehr frühzeitig auf den Radverkehr aufmerksam gemacht.
Ziel ist es insbesondere, zu geringe Überholabstände und dadurch entstehende Gefährdungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass der Stadtverwaltung wiederholt gemeldet wurde, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn zu dicht überholt oder bedrängt wurde.
Ist das rechtlich notwendig oder freiwillig?
Niemand muss mit dem Fahrrad die Fahrbahn benutzen, der vorhandene Radweg kann weiterhin freiwillig genutzt werden. Die Beschilderung greift dies auf.
Warum nicht stadtweit einheitlich geregelt?
Die Breiten, Oberflächen und verkehrsrechtlichen Anordnungen der Radwege im Stadtgebiet variieren aufgrund unterschiedlicher örtlicher Verhältnisse stark. Eine einheitliche Regelung ist daher nicht möglich.
Wer hat diese Entscheidung getroffen?
Die Aufhebung der Benutzungspflicht erfolgte im Rahmen der Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).
Die Bahnstraße wurde aufgrund der Beschwerdelage zur Einführung der Beschilderung mit begleitender Pressearbeit ausgewählt.
Die ergänzende Beschilderung zur aufgehobenen Benutzungspflicht wurde durch die Stadtverwaltung geplant und angeordnet. Die Beschilderung wurde durch Fördermittel des Landes NRW zur Öffentlichkeitsarbeit finanziert.