Mobilität
Erschließung und Beiträge
Aufgabenschwerpunkte des Fachbereiches Erschließung und Beiträge sind die Abrechnung und Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den jeweils geltenden Bestimmungen des Baugesetzbuches sowie die Abrechnung und Erhebung von Straßenbaubeiträgen und Kanalanschlußbeiträgen nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW in der jeweils gültigen Fassung.
Weiterhin besteht für interessierte Bürger/innen die Möglichkeit, durch eine "Anliegerbescheinigung" Auskunft darüber zu bekommen, ob und inwieweit für ein Grundstück Beiträge gezahlt worden sind bzw. künftig noch anfallen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Erschließung, Beiträge u.a
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
Gebäude A
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3213