Eingliederungshilfe
Schul-Begleitung
Manche Kinder mit einer Behinderung brauchen Hilfe.
Die Hilfe ist für den Schul-Besuch.
Weil die Kinder nur mit Hilfe
eine Schule besuchen können.
Dann können die Kinder Hilfe bekommen.
Die Hilfe ist eine Schul-Begleitung.

Eine Schul-Begleitung ist ein Helfer.
In der Klasse.
Der Helfer hilft im Unterricht.
Der Schul-Begleiter ist für mehrere Kinder zuständig.
Oder nur für ein Kind.
So kann das Kind einen Schul-Begleiter bekommen:
Die Stadt Oberhausen bezahlt die Hilfe.
Dann bezahlt die Stadt Oberhausen die Hilfe:
Das Kind hat
- eine geistige Behinderung?
- eine körperliche Behinderung?
- eine Mehrfach-Behinderung?
Dann ist die Eingliederungs-Hilfe zuständig.
Das Kind hat eine seelische Behinderung?
Dann ist das Jugend-Amt zuständig.
Wie können Eltern für ihr Kind mit Behinderung
einen Schul-Begleiter bekommen?
Die Eltern müssen einen Antrag stellen.
Zum Antrag gehören viele Unterlagen.
Die Stadt Oberhausen prüft den Antrag.
Nach der Prüfung entscheidet die Stadt Oberhausen:
- der Antrag wird bewilligt.
oder
- der Antrag wird abgelehnt.

Zum Antrag gehören Unterlagen.
Zum Beispiel:
- Schwerbehinderten-Ausweis,
- Therapie-Berichte,
- Unterlagen von Ärzten,
- Berichte von dem Kinder-Garten oder von der Schule,
- Bescheid vom Schul-Amt.

Die Stadt Oberhausen hat den Antrag bewilligt?
Dann wird ein Plan geschrieben.
Der Name von dem Plan ist:
Gesamt-Plan oder Teilhabe-Plan.
In dem Plan steht:
Welche Hilfen braucht das Kind?
Der Plan wird immer wieder geprüft.
Das Kind bekommt die Hilfe so lange:
Wie das Kind die Hilfe braucht.

Den Antrag senden Sie
an die Stadt Oberhausen.
Die Adresse ist:
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-2-20
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Eingliederungshilfe
Sozialrathaus
2. Obergeschoß Südflügel
Essener Straße 53
46047 Oberhausen

Die Ansprech-Partner sind:
- Frau Neitzel
Frau Neitzel ist die Leiterin.
- Frau Thomas
Frau Thomas ist zuständig für die Nachnamen
mit den Anfangs-Buchstaben A bis C.
- Frau Schulz
Frau Schulz ist zuständig für die Nachnamen
mit den Anfangs-Buchstaben D bis H.
- Herr Strey
Herr Strey ist zuständig für die Nachnamen
mit den Anfangs-Buchstaben I bis O.
- N.N.
Herr N.N. ist zuständig für die Nachnamen
mit den Anfangs-Buchstaben P bis Z.

Die Telefon-Nummern sind:
- Frau Neitzel
0208 - 825 27 60
- Frau Thomas
0208 - 825 41 26
- Frau Schulz (nur vormittags)
0208 - 825 41 30
- Herr Strey
0208 - 825 20 52
- Die Fax-Nummer ist:
0208 - 825 42 07

Die E-Mail-Adressen sind:
- Frau Neitzel
neitzel@oberhausen.de
- Frau Thomas
judith.thomas@oberhausen.de
- Frau Schulz
verena.schulz@oberhausen.de
- Herr Strey
konstantin.strey@oberhausen.de
- Für alle
eingliederungshilfe@oberhausen.de

Die Bilder stammen von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V. Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.