Wahlangelegenheiten

Brief- und Sofortwahl

Bei Wahlen erfolgt die Stimmabgabe grundsätzlich am Wahltag in dem Ihnen in Ihrer Wahlbenachrichtigung mitgeteiltem Wahlraum durch Kennzeichnung des Stimmzettels und Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne.
Alternativ haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl oder vorab bei der sogenannten Sofortwahl abzugeben.
WICHTIGER HINWEIS: Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass bei der Briefwahl der rote Wahlbrief so frühzeitig abgesendet werden muss, dass er – unter Berücksichtigung der üblichen Postlaufzeiten – bis Freitag, 13. Mai 2022, zugestellt werden kann. Sollte eine fristgerechte Zustellung nicht mehr gewährleistet sein, so ist ein Einwurf des Wahlbriefs noch bis zum Wahlsonntag, 15. Mai 2022, 18:00 Uhr in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen, Dienstgebäude Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, möglich.
Bitte beachten:  Eine Leerung der Briefkästen an anderen Dienstgebäuden der Stadt Oberhausen erfolgt ab Freitagmittag nicht mehr. 

Briefwahl

Um per Briefwahl wählen zu können, brauchen Sie Briefwahlunterlagen, die beim Fachbereich Wahlen beantragt werden können. Üblicherweise werden die Unterlagen mit dem Antrag angefordert, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl NRW am 15.05.2022 werden voraussichtlich ab Mitte April 2022 verschickt. Der Fachbereich Wahlen weist darauf hin, dass allen Wahlberechtigten bis spätestens 24.04.2022 diese Wahlbenachrichtigung zugestellt sein muss.
Sollte das nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wahlen (Kontakt).

Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag kann

  • per Post (Stadt Oberhausen, Fachbereich Wahlen, Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen),
  • per Fax (0208 825-3377) oder
  • per E-Mail (briefwahl@oberhausen.de)

an den Fachbereich Wahlen zurückgesendet werden oder in den Briefkasten des Fachbereichs Wahlen am Dienstgebäude Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen, eingeworfen werden.

Eine formlose Antragstellung unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift und Wählerverzeichnisnummer (sofern zur Hand) des/der Antragsteller*in ist unter briefwahl@oberhausen.de möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung nicht möglich ist.


Sofortwahl

Vom 11.04.2022 bis zum 13.05.2022 haben Sie die Möglichkeit an der Sofortwahl teilzunehmen. Sie benötigen hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die Wahlbenachrichtigung.

Die Sofortwahlstellen befinden sich in:

Alt-Oberhausen:
Danziger Straße 11 - 13
Raum 5
46045 Oberhausen

Oberhausen-Sterkrade:
Technisches Rathaus Sterkrade (Gebäude C)
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Oberhausen-Osterfeld:
Rathaus Osterfeld, Zimmer 12
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Geöffnet haben die Sofortwahlstellen bis zum 13.05.2022 zu folgenden Zeiten:

  • Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (am 13.05.2022 bis 18:00 Uhr)
  • Samstag nur in Oberhausen-Sterkrade im Technischen Rathaus (bis einschließlich 07.05.2022) 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Für eine Sofortwahl sind die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
Andrea Wübbels
Schwartzstr. 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude / UG
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2944
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: wahlen@oberhausen.de