Bereich Gesundheit

Informationen zur Pandemie

Pandemie / Pandemieplan NRW

Eine Pandemie ist eine weltweite, zeitlich und räumlich gehäuft auftretende Massenerkrankung. Die derzeitige Grippepandemie wird durch ein neuartiges Virus verursacht, das in der Lage ist, schwere Erkrankungen hervorzurufen und sich gut von Mensch zu Mensch zu verbreiten. Das Immunsystem der Menschen kennt das Virus nicht und ist deshalb ungeschützt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 11. Juni 2009 die Neue Grippe zur Pandemie erklärt.


Pandemien der Vergangenheit

Im 20. Jahrhundert gab es drei Grippepandemien: 1918, 1957 und 1968. Die schwerste davon war die so genannte Spanische Grippe 1918/19, die weltweit zwischen 20 und 50 Millionen Todesopfer forderte. Vermutlich spielten dabei mehrere Faktoren eine Rolle. Das Virus war möglicherweise besonders aggressiv, es gab keine Impfstoffe, keine antiviralen Arzneimittel, keine Antibiotika gegen bakterielle Folgeinfektionen und nicht die heutige Intensivmedizin. 1957/58 und 1968/69 folgten zwei weitere, schwächere Pandemien mit schätzungsweise jeweils einer Million Todesopfern weltweit.


Wie viele Menschen werden bei einer Pandemie erkranken oder sterben?

Wie schwer die Pandemie mit der Neuen Grippe verlaufen wird, lässt sich nicht vorhersagen. Auch ist unklar, welche Eigenschaften der Grippeerreger entwickeln wird. Hinzu kommt, dass die verschiedenen Länder der Erde auch unterschiedlich schwer betroffen sein können, etwa wenn eine ausreichende Gesundheitsversorgung fehlt. Nach Einschätzung der WHO handelt es sich bisher um eine moderate Pandemie.

Bei der schwersten saisonalen Grippewelle dieses Jahrzehnts, 2004/2005, gab es in Deutschland geschätzte 12.000 Todesfälle bei rund 4,7 Millionen Arztbesuchen aufgrund einer Grippe.


Wie ist Deutschland auf eine Pandemie vorbereitet?

Deutschland ist seit Jahren auf eine Grippepandemie vorbereitet. Der regelmäßig aktualisierte Nationale Pandemieplan (Anlage) gibt einen Rahmen für entsprechende Pläne der Länder (Anlage: Pandemieplan NRW) und die Ausführungspläne der Kommunen vor. Darin sind die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes festgehalten.


Pandemieplan NRW

Der Pandemie-Rahmenplan für das Land NRW vom 12. Juni 2006 (Anlage) richtet sich in erster Linie an Behörden und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Er enthält Handlungsanweisungen für die verschiedenen Phasen der Pandemie auf Landesebene und wird um entsprechende Ausarbeitungen auf kommunaler Ebene ergänzt.
Alle pandemiespezifischen Maßnahmen werden in Abstimmung mit dem Katastrophenschutz, dem Rettungsdienst und der Krankenhausalarmplanung durchgeführt.
Der Plan lässt die grundsätzlichen Zuständigkeiten von Behörden und Einrichtungen ausdrücklich unberührt.
Die Zuständigkeit für die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten vor Ort liegt in NRW bei den 54 Kreisen und kreisfreien Städten. Sie kennen die individuellen Situationen und Bedürfnisse in ihrem Bereich (Ballungsgebiete, ländliche Regionen) am besten und können daher die notwendigen Maßnahmen abschätzen und entsprechende Regelungen vorsehen.
Bestimmte Personengruppen sind zur Bewältigung der Folgen einer Pandemie besonders wichtig: Menschen, die die Erkrankten medizinisch versorgen (medizinisches Personal von Arztpraxen und Krankenhäusern), und Menschen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wie Polizisten, Feuerwehrleute. Die Gesamtzahl in NRW beträgt ca. 900.000 Personen.
Für die medizinische Versorgung ist vorgesehen, dass die Krankenhäuser nur im unvermeidlichen Fall von Komplikationen zur stationären Versorgung in Anspruch genommen werden. Die Behandlung von Erkrankten soll so lange wie möglich ambulant erfolgen.


Kann es zu einschränkenden Maßnahmen wie z. B. Quarantäne kommen?

Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht den Gesundheitsämtern, Veranstaltungen oder größere Ansammlungen von Menschen zu verbieten. Möglich ist es auch, die Quarantäne von Menschen, die krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig sind, anzuordnen. Eine weitere Option ist die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten oder Schulen. Ob solche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, beurteilen die Gesundheitsämter nach den konkreten Umständen des Einzelfalles in eigener Zuständigkeit.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Gesundheit
Dr. Emanuel Wiggerich 
Tannenbergstr. 11-13
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2445
Fax: 0208 825-5330
E-Mail: emanuel.wiggerich@oberhausen.de