Hilfen für pflegebedürftige Menschen
Heimplatzvermittlung
Ein Umzug in ein Alten-/Pflegeheim kommt dann in Frage, wenn eine Versorgung und Pflege im häuslichen Bereich auch mit ambulanten Diensten nicht mehr möglich ist. Vorher muss jedoch die Notwendigkeit einer Heimunterbringung bescheinigt werden, damit Leistungen der Pflegekasse und des Sozialhilfeträgers erbracht werden können. Die Prüfung der Heimnotwendigkeit übernimmt für die Pflegekassen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Wird für die Finanzierung des Heimplatzes auch Sozialhilfe benötigt, prüft der Sozialhilfeträger eigenständig.
Alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Heimunterbringung auftreten, können Sie in der Beratungsstelle für ältere Menschen klären. Dort können Sie sich auch in den Einrichtungen anmelden lassen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Beratungsstelle für ältere Menschen
Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
46145 Oberhausen
Ansprechpartnerin
Name | Telefon/Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|
Ursula Sporysch | 0208 6996513 0208 6996541 |
ursula.sporysch@oberhausen.de | 302 2. Etage (Aufzug) |
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
So erreichen Sie uns:
Busse 263, 956 = Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße