Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Gehörlosenhilfe
Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich. Die Leistung ist unabhängig vom Einkommen.
Zuständig ist:
Landschaftsverband Rheinland
- 72.81 -
50663 Köln
Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.
Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
46145 Oberhausen
Ansprechpartner
Name | Telefon/Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|
Jürgen Jäschke | 0208 6996530 0208 6996546 |
juergen.jaeschke@oberhausen.de | 312 2. Etage (Aufzug) |
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
So erreichen Sie uns:
Busse 263, 956 = Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße