Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Blindengeld/Blindenhilfe
Blinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRW ein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 765,43 EUR, Kinder und Jugendliche von 383,37 EUR. Diese Leistung ist einkommensunabhängig. Blinde, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten das Landesblindengeld in Höhe von 473 EUR. Diesen Personen steht allerdings der Differenzbetrag zu, wenn Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Bei diesem Betrag handelt es sich um eine ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe), die im Gegensatz zum Blindengeld einkommensabhängig ist. Blinde, die in einer Einrichtung leben und bei denen die Kosten dieses Aufenthalts ganz oder teilweise aus öffentlichen Kassen übernommen werden, erhalten nur ein gekürztes Blindengeld.
Zuständig ist:
Landschaftsverband Rheinland
- 73.71 -
50663 Köln
Die Stadt Oberhausen, Fachbereich Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen nimmt die Anträge und Unterlagen gerne entgegen und leitet sie an den Landschaftsverband weiter.
Die notwendigen Formulare und weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Rheinland.
Kontakt
Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen
Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
46145 Oberhausen
Ansprechpartner
Name | Telefon/Telefax | Zimmer | |
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Frau Happe | 0208 6996524 0208 6996546 |
alexandra.happe@oberhausen.de | 203 1. Etage (Aufzug) |
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Montag bis Freitag | nach Vereinbarung |
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Busse: 263 + 956 = Haltestelle Elly-Heuss-Knapp-Straße