Wahlangelegenheiten
Wahl des Integrationsrates
Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden.
Der nächste Wahltermin findet am 13. September 2020 statt.
Die aktuelle Wahlordnung finden Sie in Kürze hier.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40/Wahlen
Andrea Wübbels
Schwartzstr. 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude/UG
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2944
Fax: 0208 825-5121
E-Mail: a.wuebbels@oberhausen.de
Downloads
Anlage 9a Niederschrift Parteiversammlung Integrationsrat
Anlage 10a Versicherung an Eidesstatt Integrationsrat
Anlage 12b Zustimmungserklärung Integrationsrat
Anlage 13a Bescheinigung Wählbarkeit Integrationsrat
Anlage 15 Bescheinigung Wahlrecht Integrationsrat
Anlage Einreichung Wahlvorschlag Einzelbewerber Integrationsrat
Anlage Einreichung Wahlvorschlag Liste Integrationsrat