Baugenehmigung und Bauordnung
Werbeanlagen
Werbeanlagen bedürfen ab einer bestimmten Größenordnung einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Hierzu gibt es auch gesetzlich eingeführte Formulare. Bauanträge reichen Sie bitte in schriftlicher Form ein. Diese Stelle berät Sie aber auch zu Fragen der generellen Genehmigungsfähigkeit.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Raum A 005
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-3572
Fax: 0208 825-3703
E-Mail: anja.gerritzen@oberhausen.de
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
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