Arbeit und Leben

aktuelle Angebote

Allgemeine Hinweise zu den aktuellen Angeboten

Hier finden Sie unsere aktuellen Angebote. Die Palette ist sehr vielfältig, aber nicht alle Seminare finden Sie hier im Netz. Viele Seminare sind in Kooperation mit verschiedenen Gruppen und speziell auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppen abgestimmt. Veranstaltungen, die sich an alle Interessierten wenden, können hier eingesehen werden. Seminare für Betriebs- und Personalräte, die in Kooperation mit verschiedenen Gewerkschaften angeboten werden, sind  hier nur teilweise aufgeführt.

Sollten Sie Interesse an einem Seminar oder Tagesangebot für sich oder eine bestimmte Gruppe haben, helfen wir Ihnen bei einem Anruf in jedem Fall weiter.

Allgemeine Hinweise bei Gruppenanmeldung

  1. Sie interessieren sich für eine gemeinsame Kooperation? Sie stimmen das Thema und den Wunschzielort mit Ihrer Gruppe ab und rufen uns an!
  2. Wir organisieren das Haus/Unterkunft/Verpflegung und rechnen die nach Abzug von Zuschüssen nach dem Weiterbildungsgesetz anfallenden Kosten je TeilnehmerIn aus.
  3. Sie brauchen ReferentInnen, Unterstützung bei der inhaltlichen Planung, die komplette Seminardurchführung durch uns? Sie stimmen die inhaltlichen Schwerpunkte und Erwartungen in der Gruppe ab und überlassen uns den Rest.
  4. Das Seminar wird gemeinsam oder in Eigenregie durchgeführt, die Rechnungen durch uns bezahlt und Sie bekommen eine Endabrechnung. Auch die TeilnehmerInnenbeiträge können direkt an uns gezahlt werden.

Allgemeine Hinweise bei Einzelanmeldung (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Anmeldung

Sie haben die Möglichkeit, sich bei den einzelnen Seminaren, über die in der Rubrik Kontakt aufgeführten E-Mail-Adressen, per Fax  oder per Post, schriftlich anzumelden. Wir bitten um Angabe Ihres Namens und der Anschrift, den Titel und Termin des Seminars.
Für die telefonische Anmeldung und weitere Fragen sind wir unter der Telefonnummer 0208 825-2955 oder -2830 erreichbar.
Die möglichst frühzeitige Anmeldung erleichtert Ihre und unsere Planung und sichert Ihnen einen Platz im Seminar.

Was passiert nach der Anmeldung?

Sobald die Anmeldung bei uns vorliegt, gilt sie als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt haben. Wir können  Ihnen auf Wunsch mitteilen, ob Sie auf der Teilnahmeliste oder der Reserveliste stehen.

Anmeldebestätigung

Zusätzlich erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Bis spätestens ca. drei Wochen vor Beginn eines Tagesseminars werden Bestätigung, Anreisehinweise und evtl. weitere Einzelheiten zur Teilnahme zugeschickt. Dies erfolgt bei Studienreiseangeboten ca. zwei bis drei Monate vor Beginn der Reise.

Die Anmeldebestätigung für eine Betriebsratsschulung erfolgt zeitnah nach der Anmeldung.
Dieser Anmeldebestätigung ist ein Formular "Bescheinigung des Betriebsrates" beigefügt, das unverzüglich an den Betriebs- / Personalrat weitergeleitet werden sollte.

Der Betriebsrat / Personalrat beschließt rechtzeitig gem. § 37,6 BetrVG, § 42,5 LPVG und § 46,6 BPersVG und teilt dies dem Arbeitgeber unverzüglich mit.

Seminargebühren

Die Seminargebühren für nicht kostenfreie Seminare sind je nach Seminartyp unterschiedlich fällig. Die Höhe und die Fälligkeit werden im Anmeldebestätigungsbrief ausdrücklich beschrieben. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt eine Fälligkeit von acht Tagen vor Seminarbeginn.

Soweit der Arbeitgeber für die Seminare nach 37.6 BetrVG für die Seminargebühren aufkommt, erhält dieser von uns nach Abschluss der jeweiligen Veranstaltung eine Gesamtabrechnung. Die TeilnehmerInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Beschluss des Betriebsrats). Die Seminargebühr sowie die Hotelkosten sind bis zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.

Stornierung der Anmeldung

Abmeldungen bei den Angeboten von Arbeit und Leben Oberhausen bei Vormittags- oder Tagesveranstaltungen sind kostenfrei bis sieben Werktage vor dem Veranstaltungstag möglich. Wenn diese Frist überschritten ist oder bei Nichterscheinen, ist der Teilnahmebeitrag zu 100 % fällig.

Abmeldungen bei Studienreisen unterliegen anderen Regeln, die im Anmeldebestätigungsbrief besonders beschrieben werden.

Bei den Seminaren für Betriebs- oder Personalräte ist die Stornierung bis sieben Tage vor Seminarbeginn ohne Kosten der TeilnehmerInnen möglich – wenn keine Hotelkosten anfallen. Diese müssen in Rechnung gestellt werden. Die Schriftform ist  die Abmeldung notwendig. Ab sechs Tagen vor Seminarbeginn fallen 50% der Seminargebühren an.

Bei Nichtteilnahme ohne Benachrichtigung entstehen volle Seminargebühren. Ausfallkosten können vermieden werden, wenn bei der Beschlussfassung des Betriebsrats ErsatzteilnehmerInnen benannt werden.

Programmänderung, Seminarabsage

Wir bitten um Verständnis, dass Programmänderungen, räumliche und zeitliche Änderungen der Veranstaltungstermine und im äußersten Fall auch die Absage eines Seminars (wegen des Ausfalls eines Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl) vorbehalten bleiben müssen. Notwendige Änderungen werden wir so frühzeitig wie möglich ankündigen. Im Fall der Absage eines Seminars wird Ihnen die Seminargebühr umgehend erstattet.

Haftung

Eine Haftung für  Personenschäden bei Unfällen ist ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Arbeit und Leben Oberhausen bzw. seiner gesetzlichen VertreterInnen oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso ist eine Haftung für Sachschäden (beispielsweise aufgrund Diebstahls) ausgeschlossen, es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Gleiches gilt für reine Vermögensschäden aus Vertragspflichtverletzungen. Ist allerdings eine für die Durchführung des Vertrages wesentliche Pflicht verletzt worden (sogenannte Kardinalspflicht), so ist die Haftung selbst bei einfacher Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, sondern lediglich begrenzt auf den Schaden, der in diesem Fall als typischerweise vorhersehbar anzusehen ist.

Urheberrecht

Eventuell ausgegebene Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Arbeit und Leben Oberhausen vervielfältigt oder verbreitet werden. Arbeit und Leben Oberhausen behält sich alle Rechte vor. Die Arbeitsunterlagen stellen wir exklusiv unseren Teilnehmern zur Verfügung.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen lassen. Hierzu gehören beispielsweise ihr Name, ihre Postanschrift, E-Mail oder ihr Geburtsdatum oder Telefonnummer.

Mit der Anmeldung erklären Sie sich einverstanden, dass die erhobenen Daten von Arbeit und Leben Oberhausen für die verwaltungsseitige Abwicklung der Weiterbildungskurse gespeichert und genutzt werden dürfen. Vorbehaltlich dass keine Neuanmeldung erfolgt, werden die Daten im Rahmen des Seminarverwaltungssystems Kufer nach angemessener Frist gelöscht. Die Daten werden nur an Dritte weitergleitet, wenn die Anmeldung dies erforderlich macht. Sie werden nicht für andere Zwecke verwendet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer TeilnehmerInnen erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen die vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Sie haben das Recht, von uns unentgeltlich Auskunft über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Daten zu verlangen (Art.15 DSGVO).

Teilnahmebescheinigungen

Über die Teilnahme an dem von Ihnen belegten Seminar stellen wir Ihnen bei Betriebs- oder Personalräteseminaren obligatorisch und bei allen anderen Seminaren auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung aus.      

Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. 

Kontakt

Arbeit und Leben  DGB / VHS Oberhausen
Bert-Brecht-Haus
Langemarkstraße 19-21
46045 Oberhausen
Telefon:0208 825-2830
Fax:0208 825-5416
E-Mail: info@aul-oberhausen.de oder kroeger@aulnrw.de