Stadtarchiv

Das neue Personenstandsrecht

Bisher wurden die vier Registerserien - Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle - unabhängig von ihrer Entstehungszeit, also unabhängig von ihrem Alter als Schriftgut der Standesämter angesehen. Die galten als kurrent und traten nicht in den Zyklus "Schriftgut - Registraturgut - Archivgut" ein.

Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung des Personenstandsrechts gibt es nunmehr rückwirkende Fortführungsfristen, nach deren Ablauf die Register dem zuständigen öffentlichen Archiv anzubieten sind.

In jedem Standesamtsbezirk werden folgende Unterlagen zu Archivgut:

Geburtenbücher 1876 - 1898
Heiratsbücher 1876 - 1928
Sterbebücher 1876 - 1978

Mit dem Ablauf der Fortführungsfristen sind die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.

Beurkundungen bleiben ausschließlich Angelegenheit des Standesamts im zeitlichen Rahmen der Fortführungsfristen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen und der Übergabe an das zuständige Archiv sind keine Beurkundungen mehr vorgesehen, es können aber Auskünfte und Nachweise erteilt werden, die sich nach den archivrechtlichen Vorschriften richten.

Das Stadtarchiv wird die vorgen. Oberhausener Registerserien im Laufe des Jahres übernehmen, erschließen und versuchen, unter Beachtung archivrechtlicher und ggf. anderer Vorschriften auch eine persönliche Benutzung möglich zu machen.

Der Abschluss der Vorarbeiten wird an dieser Stelle bekannt gemacht werden.

Richten Sie Ihre Anfrage bitte an folgende Adresse:

Stadt Oberhausen
Stadtarchiv 
Postfach
46042 Oberhausen
E-Mail: Stadtarchiv@oberhausen.de

Kontakt

Stadtarchiv Oberhausen
Eschenstraße 60
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de