Steuern

Wettbürosteuer

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 27.03.2017 für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und/oder Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die Einführung einer Wettbürosteuer beschlossen. Die Steuer wird ab dem 01.07.2017 erhoben.

Mit der Neufassung der Wettbürosteuersatzung vom 25.06.2018 wurde u. a. die Bemessungs-grundlage rückwirkend geändert.

Die Wettbürosteuer ist für die Besteuerungszeiträume ab 1. Juli 2018 selbst zu berechnen und bei der Stadt  anzumelden. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (vgl. § 6 Abs. 2 Wettbürosteuersatzung). Die unterschriebene Steueranmeldung ist bei der Stadt Oberhausen – Fachbereich Steuern – bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (s. hier) einzureichen.

Für die Besteuerungszeiträume vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018, ist die gemäß §§ 4 und 5 der Wettbürosteuersatzung bereits entstandene Wettbürosteuer von dem/der Steuerschuldner/in selbst und je Kalendermonat zu berechnen. Die unterschriebenen Steuererklärungen sind der Stadt Oberhausen bis zum 30. September 2018 nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck (s. hier) einzureichen.

Die nach § 6 Absatz (3) Wettbürosteuersatzung von dem/der Steuerschuldner/in berechnete und festgestellte Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt.

Der Steueranmeldung bzw. Steuererklärung ist ein Nachweis über die Höhe des jeweiligen monatlichen Wetteinsatzes in Form von Umsatz- oder Provisionsabrechnungen beizufügen.


Allgemeiner Hinweis

Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Oberhausen das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde und/ oder Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen von Wettereignissen ermöglichen (auch an Terminals o. ä. technischen Geräten).


Berechnungsgrundlage

Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer ist der Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden. Brutto-Wetteinsatz ist der vom Wettkunden für den Abschluss der Wetten aufgewendete Betrag ohne jegliche Abzüge. Der Steuersatz für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und/oder Sportwetten im Sinne von § 2 beträgt 1,5 Prozent des Brutto-Wetteinsatzes je Kalendermonat.


Anmeldung

Wer ein Wettbüro eröffnet und in Betrieb nimmt hat dieses unverzüglich bei der Stadt auf amtlichen Vordruck durch Anmeldung anzuzeigen

Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Wettbürosteuersatzung.

 

Ansprechpartner

Aufgabengebiet Sachbearbeiter/in

Telefon
0208-

Zimmer
Arbeitsgruppenleitung Maximilian Balthaus 825-3111 367
A - KH Maximilian Balthaus 825-3111 367
KI - Z Susanne Kegel 825-2568 375
 

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbesteuer, sonstige Steuern
Ralf Telge
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2667
Fax: 0208 825-5112
E-Mail: vergnuegungssteuer@oberhausen.de