Steuern

Straßenreinigungsgebühren

Grundlage ist die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Oberhausen - Straßenreinigungssatzung - in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze werden Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Maßstab für die Berechnung dieser Gebühren sind:

  1. die Grundstücksseite(n) entlang der Straße(n), durch die das Grundstück erschlossen wird - Straßenfrontlänge(n) -,
  2. die Reinigungshäufigkeit,
  3. die Verkehrsbedeutung.

Maßgebend sind alle an erschließende Straßen angrenzende Seiten sowie alle der erschließenden Straße zugewandten Seiten. Auch nicht unmittelbar an die Straße angrenzende Grundstücke werden zu Gebühren veranlagt, wenn sie, z. B. über eine private Zuwegung, von der gereinigten Straße erschlossen werden.

Details bezüglich der Reinigungshäufigkeit und der Verkehrsbedeutung entnehmen Sie bitte dem Straßenreinigungsverzeichnis, welches Anlage der Straßenreinigungssatzung ist.

Bei vorübergehenden Unterbrechungen, Einschränkungen oder Verspätungen der Reinigungsleistung besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung oder -minderung. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum von bis zu vier Wochen. Unterbleibt die Reinigung nicht nur vorübergehend, so kann eine Gebührenerstattung nur auf Antrag des Gebührenpflichtigen erfolgen.

Die Höhe der Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Abgabesatz-Satzung.


Arbeitsgruppenleitung

Arbeitsgruppenleitung 1 (AGL 1):  Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Arbeitsgruppenleitung 2 (AGL 2):  Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Ansprechpartner/innen

1/A - Det              Sabine Ringert 0208 825-2653 Zimmer 163 AGL 2
Deu - Hak Kirsten Lingenauber-Hempel 0208 825-2274 Zimmer 165 AGL 1
Hal - J Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157  
K - Ler Nicole Hegemann 0208 825-2321 Zimmer 161 AGL 1
Les - Pt Silke Rühseler 0208 825-2586 Zimmer 167  
Pu - Schl Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169  
Schm - Z Sven Sebastian Holve 0208 825-2136 Zimmer 155 AGL 2
 
Grubenleerungen, Kleinkläranlagen NN 0208 825-2071 Zimmer 151
Gewerbemüll Silke Rühseler 0208 825-2402 Zimmer 167
Stundungen A - H Silke Rühseler 0208 825-2586 Zimmer 167
Stundungen I - R Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157
Stundungen S - Z Sarah Kampmeier 0208 825-2676 Zimmer 169
Grundsteuererlass Michael Jankowski 0208 825-2008 Zimmer 157

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr  

Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind per E-Mail unter grundbesitzabgaben@oberhausen.de zu erreichen.