Finanzbuchhaltung

Vollstreckung

In Oberhausen werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung u.a. durch die Fachbereiche Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung wahrgenommen.

Der Fachbereich Vollstreckung ist gegliedert in Innendienst und Außendienst.


Arbeitsgruppe Vollstreckung - Innendienst 

Die Finanzbuchhaltung hat entsprechend den Vorschriften Einnahmen, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen. Dieses geschieht durch die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsgruppe Vollstreckung-Innendienst. Die Sachbearbeiter/innen sind Ansprechpartner/innen für Fragen bezüglich der Gewährung von Vollstreckungsschutz bei zwangsweiser Beitreibung von Forderungen bzw. aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Alle Büros befinden sich im 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.

Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

 

Fax - Vollstreckung Innendienst: 0208 825-5212 und -5116
Die zentrale E-Mail-Adresse des Fachbereichs Vollstreckung lautet vollstreckung@oberhausen.de.   

Ansprechpartner/innen

Sachgebiet Sachbearbeiter/in Zimmer Telefon
A - Bud Herr Tebeck 415 0208 825-3069
Bue - Gas Frau Bischoff 415 0208 825-2520
Gat - Kai Frau Ingenpahs 417 0208 825-2297
Kaj - Lin Herr Schacht 419 0208 825-3066
Lio - Pip Herr Katner 413 0208 825-2436
Piq - Stac Frau Kleinophorst 417 0208 825-2261
Stad - Z Frau Sachs 413 0208 825-2015
Zwangsversteigerung
von Immobilien
Frau Bex-Beschmann 409 0208 825-3084
Insolvenzverfahren Herr Deik 411 0208 825-2354

Arbeitsgruppe Vollstreckung - Außendienst

Für die Durchführung der Vollstreckung in beweglichen Sachen (Sachpfändungen) setzt die Finanzbuchhaltung Oberhausen eigene Vollziehungsbeamte/-beamtinnen ein.

Sie erreichen die Vollziehungsbeamten/innen während der Sprechzeit telefonisch unter der nachfolgend aufgelisteten Rufnummer.

Persönlich können Sie die Vollziehungsbeamten/innen zu folgenden Sprechzeiten in Raum 355 im 3. Obergeschoß des Rathauses Oberhausen aufsuchen:

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr Herr Haubenreißer (Arbeitsgruppenleitung)    
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Frau Gätjens    
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Frau Köster 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Frau König
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Herr Knobbe    
Freitag 07:30 - 11:30 Uhr Frau Mouwens    
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Vollstreckung
Herr Kubla
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2024
Fax: 0208 825-5212
E-Mail: j.kubla@oberhausen.de