Überprüfung des Einkommens

Die Satzungen der Stadt Oberhausen vom 05.07.2017 schreiben bei allen Neuaufnahmen in KIndertagespflege, Kindertageseinrichtungen und/oder Offener Ganztagsschule im Primarbereich eine Überprüfung des Einkommens zwingend vor. Zur Belegung des Einkommens können folgende Nachweise dienen:

  • Lohn-/Einkommensteuerbescheide
  • Lohn-/Vergütungs- oder Gehaltsbescheinigungen
  • Steuerkarten
  • Bescheinigungen des Sozialamtes, Arbeitsamtes, etc.
  • Bescheinigungen der Rentenversicherungsträger
  • Bescheinigung der Krankenkassen, etc.

Eine weitere Einkommensüberprüfung erfolgt spätestens bei der Abmeldung des Kindes.

Stellt sich heraus, dass Sie vorsätzlich falsche Angaben zum Einkommen gemacht haben oder eine Einkommenserhöhung nicht angezeigt haben, so gilt dies nach den Satzungen der Stadt Oberhausen als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Wer wird von Elternbeiträgen befreit?


Auf Antrag werden Ihnen die Beiträge erlassen, wenn die Belastung Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigt. Da die Elternbeiträge erst ab dem Monat der Antragstellung erlassen werden können, setzt dies eine frühzeitige persönliche Antragstellung beim Kinderpädagogischen Dienst voraus.

Festsetzung der Elternbeiträge:


Über die Festsetzung des Elternbeitrages (monatliche Höhe) geht Ihnen ein Bescheid zu. Dieser Bescheid behält für das laufende Kindergartenjahr/Schuljahr seine Gültigkeit oder bis Änderungen durch Einkommens- oder Betreuungszeitveränderungen den Beitrag verändern oder das Kind aus der Kindertageseinrichtung entlassen wird.

Wenn sich das Einkommen ändert:


Änderungen der Einkommensverhältnisse, die Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, sind dem Fachbereich 3-3-10 unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Bitte teilen Sie alle Einkommensveränderungen unverzüglich mit, um Nachforderungen zu vermeiden!

Zahlungsweise:


Die Elternbeiträge werden jeweils am ersten Kalendertag für den laufenden Monat fällig. Sie können wahlweise am automatischen Abbuchungsverfahren teilnehmen oder per Banküberweisung zahlen. Sollten die Elternbeiträge automatisch von Ihrem Konto abgebucht werden, so ist die der "Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen" beigefügte "SEPA-Lastschrift" auszufüllen und zurückzuschicken. Soll von der Selbstzahlung (Dauerauftrag, Einzelzahlung) auf "Abbuchung" umgestellt werden, so kann eine "SEPA-Lastschrift" bei der Stadtkasse Oberhausen, Rathaus, Schwartzstr. 72, angefordert werden. Die Einzugsermächtigung erlischt automatisch mit der Entlassung des Kindes aus der Kindertageseinrichtung oder bei Ihrem Widerruf.
Wenn Sie per Banküberweisung zahlen, geben Sie bitte als Verwendungszweck stets Ihre Vertragsgegenstandsnummer an, die Ihnen mit dem Festsetzungsbescheid über Elternbeiträge mitgeteilt wird.

Und außerdem... wenn ein Kind mittags ein Essen erhält:


Die Träger von Kindertageseinrichtungen können bei der Verpflegung von Kindern ein Entgelt erheben. Besucht Ihr Kind eine städtische Kindertageseinrichtung erfolgt die Zahlungsabwicklung wie bei den Elternbeiträgen über den Kinderpädagogischen Dienst. Besucht Ihr Kind die Kindertageseinrichtung eines anderen Trägers, erfolgt die Abrechnung der Verpflegungskosten direkt durch diesen Träger.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Kinder, Jugend
Allgemeine Verwaltung
Steinbrinkstraße 248
46145 Oberhausen

Telefon: 0208 825-9364, -9432, -9414, -9333, -9466, -9437, -2458
Fax: 0208 825-5401