Kindertagespflege

Informationen zum Verdienst

Was verdient eine Kindertagespflegeperson?

Betreuungspersonen in der Kindertagespflege sind grundsätzlich selbstständig. Sie müssen sich beim Finanzamt, bei der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson anmelden.
Außerdem ist eine Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft (BGW) verpflichtend.

Kindertagespflegepersonen, die von der Fachstelle Kindertagespflege der Stadt Oberhausen vermittelt wurden, erhalten für die Betreuung Oberhausener Kinder eine laufende Geldleistung entsprechend den Kriterien des § 23 Abs. 2 SGB VIII.
Die Vergütung bemisst sich am nachgewiesenen Betreuungsbedarf des Kindes und an der Qualifizierung der Betreuungsperson. Die Auszahlung erfolgt als Pauschale monatlich pro Kind nach nachfolgender Übersicht.

Finanzielle Förderung für Kindertagespflegepersonen mit Zertifikat zur Kindertagespflege gemäß dem DJI-Curriculum bzw. QHB.

  • bis zu 15 Std. pro Woche/Kind   -   369,36 EUR pro Monat/Kind
  • bis zu 25 Std. pro Woche/Kind   -   599,22 EUR pro Monat/Kind
  • bis zu 35 Std. pro Woche/Kind   -   828,22 EUR pro Monat/Kind
  • bis zu 45 Std. pro Woche/Kind   -   1058,96 EUR pro Monat/Kind

 

Unfallversicherung

Die Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, sich mit Beginn ihrer Tätigkeit selbstständig bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege anzumelden und nach Beendigung der Tätigkeit wieder abzumelden. Die Beiträge werden durch die Stadt Oberhausen in voller Höhe erstattet. Besteht innerhalb eines Kalenderjahres kein Betreuungsverhältnis, so besteht kein Anspruch auf Zahlung der Beiträge.

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Alle Kindertagespflegepersonen sind außerdem verpflichtet, sich bei der Deutschen Rentenversicherung anzumelden, sobald sie einen Gewinn im steuerrechtlichen Sinne von mehr als 400 Euro pro Monat verzeichnen. Die anfallenden Beträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden von der Stadt Oberhausen hälftig erstattet. Eine Erstattung erfolgt maximal bis zur Höhe des Mindestsatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei einer steuerlichen Gewinnerwartung von unter 400 Euro pro Monat können Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

 

Krankenversicherung/Pflegeversicherung

Sind Kindertagespflegepersonen nicht beitragsfrei in der Familienkrankenkasse versichert, müssen sie sich selbst krankenversichern. Die Erstattung erfolgt in Höhe von 50 Prozent eines angemessenen Beitrages. Als angemessen gilt der Regelbeitrag für nebenberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung, sowie eine Absicherung gegen Einnahmeausfälle im Krankheitsfall, die sich an den regelmäßigen Einnahmen der Kindertagespflegeperson orientiert.

 

Vertragszeiten

Für Zeiten, in denen Kindertagespflegepersonen die vertraglich vereinbarte Betreuung nicht gewährleisten können, müssen sie eine Vertretung organisieren und finanzieren. Die Fachstelle Kindertagespflege überprüft die Eignung der Vertretungsperson als Kindertagespflegeperson. Stellt die Fachstelle eine Vertretung, wird diese auch von der Fachstelle vergütet. In diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Entgeltabzug bei der Kindertagespflegeperson.

 

Kündigungsfristen

Die Kindertagespflegeperson und/oder die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, eine Beendigung des Betreuungsverhältnisses unverzüglich der Fachstelle Kindertagespflege mitzuteilen. Die Förderung durch die Stadt Oberhausen endet mit Ablauf des auf die Mitteilung folgenden Monats.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachstelle Kindertagespflege
Essener Straße 57
46047 Oberhausen

Telefon: 0208 825-9397,-9352,-9343,-9399,-9383,-9301,-9389,-9441,-9359,-9419,-9371
Fax: 0208 825-9305
E-Mail: Kindertagesbetreuung@oberhausen.de