Kindertagespflege

Qualifizierung zur Kindertagespflege

Kinderbetreuung - eine Aufgabe für Sie?

Die Kindertagespflege hilft Eltern, Kindererziehung und Berufstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Sie unterstützt und ergänzt die Erziehung und Bildung der Familie und fördert das Kind. Neben den Kindertageseinrichtungen ist sie ein gleichwertiges Betreuungsangebot mit einem individuell angepassten Profil.
Kindertagespflege richtet sich vor allem an Kleinkinder unter drei Jahren. In dieser Altersgruppe spricht vieles für Kindertagespflege, da die Betreuung für das Kind überschaubar ist, es einen familiären Rahmen gibt und die Betreuungsperson individuell auf das Kind eingehen kann. 


Arbeiten Sie nach Ihren Wünschen

Es gibt verschiedene Motivationen als Kindertagespflegeperson tätig zu werden. Als qualifizierte Kindertagespflegeperson haben Sie sowohl die Möglichkeit, sich eine eigene Existenz aufzubauen, als auch zum Familieneinkommen beizutragen. Die Verdienstmöglichkeiten hängen dabei in erster Linie vom Umfang Ihrer Betreuungstätigkeit ab.
Sie entscheiden selbst, ob Sie bis 15, bis 25, bis 35, bis 45 oder über 45 Stunden wöchentlich als Kindertagespflegeperson tätig sein wollen und erhalten entsprechende Betreuungspauschalen von der Stadt Oberhausen. Zusätzlich werden die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte und der Jahresbeitrag für Ihre Unfallversicherung komplett erstattet. Als Kindertagespflegeperson sind Sie grundsätzlich selbstständig tätig.


Was wird von Ihnen erwartet?

Kindertagespflegeperson zu sein ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Sie werden für einen großen Teil des Tages zur Hauptbezugsperson des Ihnen zugeordneten Tageskindes. Hierbei geht es nicht nur um die Grundversorgung wie Essen und Körperpflege, sondern um alle Bereiche der kindlichen Entwicklung und des Lernens.
Wenn Sie als Betreuungspersonen regelmäßig länger als 15 Stunden in der Woche und über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten Kinder außerhalb des elterlichen Haushaltes betreuen, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagesbetreuung der Stadt Oberhausen. Bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis sind die persönliche Eignung sowie formale und räumliche Voraussetzungen entscheidend (§ 43 SGB VIII). Die Fachberater*innen der Fachstelle Kindertagespflege führen Hausbesuche durch, um Ihre Wohnsituation als Betreuungsort genau zu überprüfen.


Zur persönlichen Einschätzung finden ausführliche Beratungsgespräche mit Ihnen statt.
Diese Kriterien sind entscheidend für die Eignung als Kindertagespflegeperson:

  • Sie haben pädagogisches Geschick und Freude am Umgang mit Kindern
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache
  • Sie verfügen über Organisationskompetenz und sind nicht so schnell aus der Ruhe zu bringen
  • Sie sind flexibel, zuverlässig, kooperativ und verantwortungsbewusst
  • Sie können Kindern tagsüber eine familiäre Umgebung bieten
  • Sie haben Interesse an der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern und möchten regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen
  • Sie zeigen Toleranz und Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen, Lebenssituatio­nen und -entwürfen
  • Ihre Familie steht der Kindertagespflege positiv gegenüber und unterstützt Sie

Im Rahmen der formalen Überprüfung müssen Sie und alle in Ihrem Haushalt lebenden Personen ab dem 14. Lebensjahr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beantragen. Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr müssen den Nachweis einer medizinischen Untersuchung durch das Gesundheitsamt oder einer niedergelassenen Ärztin/Arzt erbringen. Damit Sie eine Pflegeerlaubnis erhalten, ist außerdem ein abgeschlossener Qualifizierungskurs erfor­derlich. Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung gibt es viele gute Gründe, die für eine vorbereitende Qualifizierung sprechen. Häufig denken Kindertagespflegepersonen, dass die Erfahrungen mit dem eigenen Nachwuchs genügen, um auch ein Tages­kind betreuen zu können. Doch auch erfahrene Kindertagespflegepersonen erleben in ihrer Kindertagespflegearbeit, dass bei der Betreuung fremder Kinder vieles anders ist. Auch pädagogische Fachkräfte werden auf ihre Tätigkeit als Selbstständige ausreichend vorbereitet, da sich die selbstständige Tätigkeit im privaten Umfeld nicht mit einem Angestelltenverhältnis in einer Kindertageseinrichtung vergleichen lässt.


Kindertagespflege – eine neue berufliche Perspektive?

Sie sind zuverlässig und interessieren sich für die herausfordernde Aufgabe der Erziehung, Förderung und Betreuung von Kindern unter 3 Jahren? Dann könnte die Kindertagespflege eine berufliche Perspektive für Sie darstellen.
Die Betreuungsplätze für den U3-Bereich werden ausgebaut. Hierzu sucht die Stadt Oberhausen verantwortungsbewusste, motivierte, emphatische Personen zur Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Die Kindertagespflege unterstützt und ergänzt die Erziehung und Bildung der Familie und fördert das Kind. Sie ist ein Angebot vor allem für Kleinkinder unter drei Jahren und ist durch ihren familiennahen Charakter und der individuellen Kinderbetreuung gekennzeichnet.
Die Kindertagespflege ist erlaubnispflichtig und ist der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt. Daher setzt sie eine umfangreiche Qualifizierung voraus.

Zu den Sprechstundenzeiten der Fachstelle Kindertagespflege können Sie sich über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson, den verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten und persönliche Voraussetzungen informieren. Nähere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 0208 825-9343 sowie 0208 825-9397.


Vielfältige Betreuungsmöglichkeiten

Kindertagespflegeperson zu sein bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Kinder bei sich zu Hause betreuen. Sie können auch in einer angemieteten Wohnung betreuen. Auch ist es möglich, dass zwei bis drei Betreuungspersonen sich zusammenschließen (davon mind. 1 Erzieher*in) und bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen. Hierbei fallen unabhängig von der Belegung durch die Anmietung zusätzliche laufende Kosten an. Angemietete Räume müssen kindgerecht ausgestattet sein. Die Tagespflege kann auch im Haushalt der Eltern stattfinden - dann arbeiten Sie als "mobile Kindertagespflegeperson" und werden von den Eltern direkt angestellt.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachstelle Kindertagespflege
Essener Straße 57
46047 Oberhausen

Telefon: 0208 825-9397,-9352,-9343,-9399,-9383,-9301,-9389,-9441,-9359,-9419,-9371
Fax: 0208 825-9305
E-Mail: Kindertagesbetreuung@oberhausen.de