Kindertagespflege

Was kostet die Kindertagespflege - Elternbeiträge

Grundlagen zur Aufnahme

Kindertagespflege ist in erster Linie eine Leistung für Kinder, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Eine Förderung erfolgt unter den Voraussetzungen des § 24 SGB VIII. Der Förderanspruch ist hinsichtlich der Förderangebote nach Altersstufen differenziert ausgestattet.

Soll ein unter einjähriges Kind oder ein Kind ergänzend zur Kindertageseinrichtung bzw. Ganztagsschule eine Förderung durch die Kindertagespflege erhalten, so müssen die Eltern, die einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, einer in Schul- oder Hochschulausbildung oder in einer Wiedereingliederungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenters befinden, dies entsprechend bescheinigen.

 

Das kostet die Kindertagespflege

Wenn Sie eine öffentliche Förderung für die Betreuung in der Kindertagespflege erhalten, fallen Elternbeiträge an.
Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen und entsprechen der Satzung der Oberhausener Elternbeiträge. 

Weitere Infos dazu erhalten Sie hier .


 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachstelle Kindertagespflege
Essener Straße 55
46047 Oberhausen

Telefon: 0208 825-9397,-9352,-9343,-9399,-9383,-9301,-9389,-9441,-9359,-9419,-9371
Fax: 0208 825-9305
E-Mail: Kindertagesbetreuung@oberhausen.de