Kindertagespflege

Informationen für Eltern

Kindertagespflege bietet viele Vorteile

Die Kindertagespflege hilft Ihnen als Eltern, Kindererziehung und Berufstätigkeit besser miteinander zu vereinbaren. Sie unterstützt und ergänzt die Erziehung und Bildung der Familie und fördert das Kind. Neben den Kindertageseinrichtungen ist sie ein gleichwertiges Kinderbetreuungsangebot und hat ein eigenes Profil.

Die Kindertagespflege richtet sich vorrangig an Kleinkinder unter drei Jahren. Da die Betreuung bei den Kindertagespflegepersonen für das Kind überschaubar ist, es einen familiären Rahmen gibt und die qualifizierten Frauen und Männer individuell auf das Kind eingehen können, spricht vieles in dieser Altersgruppe für die Kindertagespflege.
 

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegeperson zu sein ist eine anspruchsvolle Tätigkeit. Sie können sicher sein, dass Ihr Kind nicht nur die Grundversorgung erhält, sondern ganz individuell betreut und gefördert wird. Alle Kindertagespflegepersonen, die während eines Teils des Tages, länger als 15 Stunden in der Woche und über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten Kinder außerhalb des elterlichen Haushaltes betreuen, müssen eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vorweisen.

Bei der Erteilung der Pflegeerlaubnis sind die persönliche Eignung sowie die räumlichen Voraussetzungen entscheidend (§ 43 SGB VIII). Die Fachberater/innen der Fachstelle Kindertagespflege führen Hausbesuche durch, um die Wohnsituation genau zu überprüfen. Zur persönlichen Einschätzung finden ausführliche Beratungsgespräche mit den angehenden Kindertagespflegepersonen statt.

Kindertagespflegepersonen werden durch eine 160-stündige Qualifizierung nach dem Curriculum des deutschen Jugendinstitutes und einem zu absolvierenden Praktikum auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Inhalte der Qualifizierung sind unter anderem Pädagogik, frühkindliche Entwicklung und Gesundheitslehre. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung erhalten die Kindertagespflegepersonen ein Zertifikat. In Zukunft wird die Qualifikation nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) auf insgesamt 300 Stunden erweitert. 

Wichtig: Unabhängig von den formalen Voraussetzungen entscheiden nur Sie als Eltern, welche Kindertagespflegeperson Ihnen zusagt.

• Keine Betreuung ohne Pflegeerlaubnis
• Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumlichkeiten, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und für mehr als drei
   Monate betreuen will, benötigt eine Pflegeerlaubnis
• Eine Pflegeerlaubnis gilt in der Regel für fünf Jahre
• Eine Pflegeerlaubnis ist notwendig ab der Betreuung des ersten Kindes
• Zuständig für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist die Fachstelle Kindertagespflege der Stadt Oberhausen
• Wer ohne Pflegeerlaubnis betreut, handelt ordnungswidrig

 

Individuelle Betreuungsmöglichkeiten

Entscheiden Sie sich für die Betreuung, die am besten zu Ihnen passt: im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder auch in angemieteten Räumlichkeiten - hier ist eine Betreuung von bis zu fünf Kindern gleichzeitig möglich. In einer Großtagespflege können sich zwei bis drei Kindertagespflegepersonen, davon mindestens eine Erzieherin, zusammenschließen und bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen. Möglich ist die Kindertagespflege auch im Haushalt der Eltern. Hier handelt es sich um eine "mobile Kindertagespflegeperson", welche von Ihnen angestellt werden muss.

 

Eine Kindertagespflegeperson finden

Lassen Sie sich von der Fachstelle Kindertagespflege ausführlich beraten. So haben Sie die Möglichkeit anhand Ihrer Kriterien die geeignete Kindertagespflegeperson für Ihr/e Kind/er zu finden. Dem Team der Fachstelle Kindertagespflege ist es wichtig, dass Sie eine Kindertagespflegeperson finden, die zu Ihrer Familie passt.

Wenn Sie einen freien Betreuungsplatz suchen, haben Sie die Möglichkeit über das Portal „Little Bird“ (www.little-bird.de/oberhausen) einige Profile von Kindertagespflegepersonen einzusehen und Portalvormerkungen vorzunehmen. Zudem können Sie über die Fachberater*innen der Fachstelle Kindertagespflege Informationen zu Kindertagespflegepersonen und mögliche freie Plätze erhalten. Haben Sie eine geeignete Kindertagespflegeperson gefunden, können Sie den Kontakt herstellen. Ist der Eindruck positiv, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit der Kindertagespflegeperson in den Räumlichkeiten, in denen Ihr Kind betreut werden soll.

 


Überlegungen im Vorfeld der Betreuung:

• Welche Betreuungszeiten benötige ich?

• Soll die Betreuung nah zu meinem Wohnort oder der Arbeitsstelle sein?

• Sind mir Haustiere in den Räumlichkeiten angenehm?

• In welcher Gruppengröße und mit welcher Altersstruktur soll mein Kind betreut werden?

• Wie möchte ich Vertretungssituationen regeln?

• Sind mir besondere Essgewohnheiten wichtig?

• Wann kann ich mein Kind vor Betreuungsbeginn eingewöhnen?

 

Sprechstundenzeiten (zurzeit nur nach Terminvereinbarung und vorrangig telefonisch)
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachstelle Kindertagespflege
Essener Straße 57
46047 Oberhausen

Telefon: 0208 825-9397,-9352,-9343,-9399,-9383,-9301,-9389,-9441,-9359,-9419,-9371
Fax.: 0208 825-9305
E-Mail: Kindertagesbetreuung@oberhausen.de