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Psychologie
 

Weisung, Kontakt zur Psychologischen Beraterin Frau Rahner-Geerlings aufzunehmen

Diese Weisung eignet sich für Jugendliche / Heranwachsende, die eine ganzheitliche Unterstützung und Hilfe bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme benötigen.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
  • Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
  • Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Die Weisung darf analog zu den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 JGG auch bei unter 16-Jährigen nur mit deren Einverständnis angeregt werden.

Termine:

  • Ein Zuweisungsschreiben zur Vorlage in der Psychologischen Beraterin Frau Rahner-Geerlings sollte unmittelbar in der Hauptverhandlung oder im Gespräch bei der JGH übergeben werden.
  • Die Weisung sollte mit einer konkreten Frist versehen werden, innerhalb derer die Kontaktaufnahme zur Psychologischen Beraterin nachzuweisen ist.

Bemerkungen:

Die Weisung soll beinhalten, den Kontakt zur Psychologischen Beraterin aufzunehmen.

Darüber hinaus können aber auch alle Kinder, Jugendlichen, Heranwachsenden und deren Erziehunsgberechtigte bei Beratungsbedarf außerhalb des Strafverfahrens jederzeit an Frau Rahner verwiesen werden.

Wichtig ist dabei, dass sich die betroffenen Personen in keiner laufenden psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung befinden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Nathalie Rahner-Geerlings
Telefon: 0208 825-2441
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de