Jugendgerichtshilfe

Angebote

Weisung, Kontakt zur Beratungsstelle Schulmüdigkeit aufzunehmen
(in Kooperation der Ruhrwerkstatt)

Bild Stromkabel

Diese Weisung eignet sich für Jugendliche/Heranwachsende mit individuellem Beratungsbedarf hinsichtlich eines regelmäßigen Schulbesuches. Die Beratung beinhaltet eine umfassende Ursachenanalyse, eine passgenaue Hilfegestaltung im städtischen Hilfenetzwerk sowie die Unterstützung bei der Erreichung eines Schulabschlusses.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
  • Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
  • Urteil mit entsprechender Weisung / Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
 

Termine:

  • Ein Zuweisungsschreiben zur Vorlage in der Beratungsstelle Schulmüdigkeit sollte unmittelbar in der Hauptverhandlung oder im Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe übergeben werden.
  • Die Weisung sollte mit einer konkreten Frist versehen werden, innerhalb derer die Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle nachzuweisen ist.

Bemerkungen:

Die Weisung kann entweder beinhalten, einen Beratungstermin in der Beratungsstelle Schulmüdigkeit wahrzunehmen oder dort für einen bestimmten Zeitraum mehrere Beratungstermine nach dortiger Maßgabe wahrzunehmen und entsprechend mitzuarbeiten.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de

Beratungsstelle Schulmüdigkeit
der Ruhrwerkstatt
Telefon: 0208 85756-28