Jugendgerichtshilfe

Angebote

Täter - Opfer - Ausgleichs - Fonds

Bild Geldschein

Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich / Schadenswiedergutmachung soll die Regulierung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auch denjenigen Jugendlichen / Heranwachsenden ermöglicht werden, die selbst nicht die finanziellen Mittel aufbringen können.
Deshalb wurde ein TOA-Fonds eingerichtet, aus dem die benötigten Gelder den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden können.

 

Entweder kann ein zinsloses Darlehen gewährt werden oder es besteht ggf. die Möglichkeit, für den Betrag gemeinnützige Arbeiten zu verrichten (in einem Umfang von maximal 100 Std.), die mit 10,- € / Stunde verrechnet werden.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14 - 20 Jahre.
  • Die generellen Voraussetzungen für Täter-Opfer-Ausgleich / Schadenswiedergutmachung müssen erfüllt sein (siehe dort).
  • Die Regulierung des Schadens ist den Jugendlichen / Heranwachsenden nachweislich nicht aus eigenen Mitteln möglich.
  • Eine Entscheidung über die eventuelle Nutzung des TOA-Fonds erfolgt nach Prüfung des Einzelfalles durch die Jugendgerichtshilfe.

Termine:

siehe Täter-Opfer-Ausgleich / Schadenswiedergutmachung


Bemerkungen:

Da der Fonds aus Geldauflagen / Geldbußen zugunsten der Arbeit im Bereich der Jugendgerichtshilfe aufgefüllt wird, ist die Jugendgerichtshilfe darauf angewiesen, dass der Fonds auch aus eben diesen Mitteln entsprechende Zuweisungen erhält.

Kontakt

Stadt Oberhausen 
Jugendgerichtshilfe

Jeannette Wagner Tel.: 0208 825-2779
E-Mail: j.wagner@oberhausen.de
Nathalie Rahner-Geerlings Tel.: 0208 825-2441
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de
Patrick Eberle Tel.: 0208 825-2952
E-Mail: patrick.eberle@oberhausen.de
Sabrina Vogt Tel.: 0208 825-2854
E-Mail: sabrina.vogt@oberhausen.de

Fax: 0208 825-5335