Jugendgerichtshilfe

Angebote

Bild Müllsack mit Wischer

Sozialstundenprojekt (SSP)
(in Kooperation mit Starthilfe e. V.)

Im Gegensatz zu "klassischen" Einsatzstellen für Sozialstunden ist im SSP die Ableistung im Rahmen einer Gruppe von (wechselnden) Jugendlichen und Heranwachsenden möglich.
Eine Besonderheit des SSP ist, dass dort unter anderem auch an den Wochenenden gearbeitet werden kann, wodurch auch Ganztagsschüler*innen oder Berufstätigen die Ableistung von Sozialstunden ermöglicht werden kann.


 Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache.
  • Urteil mit entsprechender Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG.
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage.
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage.
  • In Ausnahmefällen nach Absprache auch Erwachsenensachen (freie Arbeit, Bewährungsauflagen).
  • Die Teilnahme ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich.

Termine:

  • Das Sozialstundenprojekt ist als durchlaufendes Angebot konzipiert, in das kontinuierlich Teilnehmer*innen aufgenommen werden können.
  • Die Einsatzstelle wird unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils vermittelt, bei Einstellungsbeschlüssen innerhalb weniger Tage nach der Hauptverhandlung; im Diversionsverfahren bereits während des Gesprächs in der Jugendgerichtshilfe.

Bemerkungen:

  • Die Jugendgerichtshilfe benachrichtigt nach Erfüllung der Auflage/Weisung, ggf. auch bei Unregelmäßigkeiten, das zuständige Jugendgericht bzw. die Staatsanwaltschaft.
  • Die Gruppe wird bei der Arbeit beaufsichtigt.
  • Die Arbeitseinsätze erfolgen in der Regel im Freien, entsprechend sollte wetterfeste Kleidung getragen werden.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Armin Nixdorf
Telefon: 0208 825-2540
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: armin.nixdorf@oberhausen.de

Termin

donnerstags bis sonntags ab 11:00 Uhr
 

Veranstaltungsort

Starthilfe e. V.
(Zentrum Altenberg)
Hansastr. 20
46049 Oberhausen