Jugendgerichtshilfe

Angebote

Bild Handtasche mit Diebesgut

Informationsgespräche über Ladendiebstahl

Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die einen Straftatbestand im Bereich Diebstahl begangen haben.
Schwerpunkt dieses Projektes ist die unter Anleitung herbeigeführte Reflexion zum eigenen Tatverhalten, wie auch die Folgen von Diebstählen für die Allgemeinheit, das soziale Umfeld, als auch dem Unternehmen.
Den Jugendlichen und Heranwachsenden sollen erfahren, dass ihr Verhalten auch immer langfristige Auswirkungen und Konsequenzen haben, die das soziale Umfeld mittragen muss.

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre
  • Bei der Tat handelt es sich um einen Diebstahl.
  • Wegen einer einschlägigen Vorbelastung sollte vorher noch keine gravierende Sanktion erfolgt sein.
  • Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§45/47 JGG mit entspr. Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. §45 II JGG mit entspr. Auflage
  • Teilnahme auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich

Termine:

  • Etwa alle zwei Monate als Online-Kurs
  • Dienstags 16:00 Uhr (Dauer ca. 2 Std.).
  • Ca. drei Wochen vor dem Kurstermin erfolgt der Versand der Einladung mit den notwendigen Anmeldedaten.

Bemerkungen:

Die Jugendgerichtshilfe benachrichtigt nach Erfüllung der Auflage/Weisung, gegebenenfalls auch bei Unregelmäßigkeiten, das zuständige Jugendgericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Nathalie Rahner-Geerlings
Telefon: 0208 825-2441
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: nathalie.rahner@oberhausen.de