Jugendgerichtshilfe

Angebote

Türschild Jugendgerichtshilfe mit Joint

Alles im Rahmen

Deliktunabhängige, gruppenpädagogische Maßnahme für Jugendliche und Heranwachsende, die BtM oder legale Suchtmittel konsumieren, aber noch nicht abhängig sind.

 


Schwerpunkte der Maßnahme sind:

  • Informationen über Suchtentstehung, Auseinandersetzung mit dem eigenen Umgang mit Suchtmitteln, gesundheitliche Risiken, rechtliche Aspekte
  • Beratung und Betreuung für Betroffene, Angehörige und Interessierte (auf Wunsch anonym)
  • lösungsorientierte Vorbeugung
  • Neubewertung und Veränderung des Konsumverhaltens

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14 - 18 Jahre, Ausnahmen nach Absprache – wichtig: für bereits Suchtmittelabhängige ist das Projekt nicht vorgesehen
  • Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
  • Als erzieherische Einwirkung der Schule
  • Urteil mit entspr. Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Die Teilnahme ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens und als Bewährungsauflage möglich

Termine:

  • Teilnehmende werden durch JGH (i.d.R. direkt nach der HV) aufgefordert, sich unverzüglich bei Fr. Lerch (Suchtberatung) für einen Gesprächstermin zu melden
  • Bekanntgabe der Termine und Einladung erfolgt durch Fr. Lerch
  • Projekt findet an drei aufeinanderfolgenden Terminen statt (mittwochs 16 - 20 Uhr), 2 - 3 x pro Jahr
  • Nachgespräch wird nach Einzelfallentscheidung mit Fr. Lerch stattfinden
  • Veranstaltungsort ist das Haus des Jugendrechts, Konferenzraum 1. Etage.

Bemerkungen:

  • Die Teilnahme kann unabhängig vom Tatvorwurf in dem zu Grunde liegenden Verfahren erfolgen. Maßgeblich ist allein das tatsächliche Vorhandensein einer Suchtmittelproblematik.
  • Das Projekt ist inhaltlich an den FreD-Kurs angelehnt.
  • Erfolgreiche Teilnahme nur, wenn an allen Terminen innerhalb eines Durchlaufes teilgenommen wird.
  • Bei Fernbleiben einer Einheit in einem Durchlauf ist zwischen Fr. Lerch und der zuständigen Fachkraft zu klären, ob eine Teilnahme am nächsten Durchlauf sinnvoll und möglich ist.

Kontakt

Diakoniewerk Oberhausen gGmbH
Jugendgerichtshilfe
Anne Wagner
Telefon: 0208 825-2673
E-Mail: anne.wagner.diakonie@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5335