Jugendgerichtshilfe

Angebote

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Geldauflagen zugunsten der Arbeit im Bereich der Jugendgerichtshilfe

Seit vielen Jahren ist die Jugendgerichtshilfe anerkannter Empfänger von Geldbußen zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen im Rahmen von Strafverfahren. Diese Gelder werden zweckgebunden und ausschließlich für die Arbeit mit straffälligen Jugendlichen / Heranwachsenden sowie im Bereich der Prävention verwendet.
Finanziert werden daraus zum Beispiel die Projektarbeit der Jugendgerichtshilfe, soziale Trainingskurse sowie besondere Veranstaltungen zum Thema Jugendkriminalität.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Urteil mit entsprechender Auflage gem. § 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Auflage
  • Erwachsenensachen (Strafbefehle, Geldbußen)
  • Bewährungsauflagen

Termine:

Entsprechend vorbereitete Überweisungsträger werden unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils übersandt; bei Einstellungsbeschlüssen innerhalb weniger Tage nach der Hauptverhandlung; im Diversionsverfahren können diese bereits während des Gespräches in der Jugendgerichtshilfe übergeben werden.


Bemerkungen:

Die Jugendgerichtshilfe berichtet über die Zahlungseingänge, gegebenenfalls auch Unregelmäßigkeiten, unaufgefordert an das zuständige Jugendgericht beziehungsweise die Staatsanwaltschaft.

Wichtiger Hinweis: Überweisungen zu Geldauflagen können nur unter Angabe der für jeden Einzelfall durch die Jugendgerichtshilfe vergebenen Debitorennummer richtig zugeordnet werden. Sollte die Debitorennummer einmal verloren gehen, kann diese bei der Jugendgerichtshilfe problemlos telefonisch oder per E-Mail erfragt werden. Bitte nicht ohne Debitorennummer überweisen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
Judith Kebschull
E-Mail: judith.kebschull@oberhausen.de
Sabine Klinnert
E-Mail: sabine.klinnert@oberhausen.de