Jugendgerichtshilfe

Angebote

Bild verdächtig aussehender Herr hebt abwehrend die Hände

Deeskalationstraining

Individualisiertes Training für männliche Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 15 - 20 Jahren, die durch Gewaltdelikte in Erscheinung getreten sind. Das Deeskalationstraining besteht aus zehn aufeinander aufbauenden Modulen, die jeweils an die Fähigkeiten und individuellen Förderbedarfe der Teilnehmer angepasst werden:

 

  • Modul 1: Definition von Gewalt
    (Sensibilisierung für das Thema Gewalt, Erscheinungsformen, individuelle Täter-, Opfererfahrungen)
  •  Modul 2: Entwicklung konstruktiver Selbstwertpotentiale
    (Aufbau eines konstruktiven Verständnisses von „Respekt“ und „Ehre“ sowie eines positiv besetzten Selbstwertstatus, individuelle Reflexion zum Umgang mit Provokationen)
  • Modul 3: Deeskalative Kommunikationstechniken
    (verbale/nonverbale Potentiale und Hemmnisse erkennen, deeskalative Kommunikationsstrategien entwickeln)
  •  Modul 4: Konfliktmanagement
    (Konflikte erkennen, unterscheiden und angemessene Handlungsstrategien aufbauen)
  •  Modul 5: Antifrustrationsmanagement
    (Vermittlung individueller „Keep Cool“-Techniken)
  • Modul 6: Lebensplanung
    (Entwicklung einer konstruktiven Lebensplanung)
  • Modul 7: Praktische Vertiefung und Wiederholung der Module
    (und Konfrontation mit lebensweltnahen gewaltfördernden Situationen)
  • Modul 8: Informationen zu rechtlichen Fragestellungen
  • Modul 9: Drogenprävention / Sexualpädagogik
  • Modul 10: Erlebnispädagogische Aktivität
    (mit Schwerpunkt Förderung der Kooperationsfähigkeit

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 15 - 20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache.
  • Die Teilnahme kann unabhängig vom Tatvorwurf in dem zugrunde liegenden Verfahren erfolgen. Maßgeblich ist allein das tatsächliche Vorhandensein einer erhöhten Gewaltbereitschaft.
  • Urteil mit entsprechender Weisung/Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
  • Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung/Auflage
  • Die Teilnahme ist darüber hinaus auf freiwilliger Basis in jedem Stadium des Verfahrens möglich.

Termine:

  • Das Deeskalationstraining umfasst eine abendliche Einführungsveranstaltung sowie zwei ganztägige Trainingstermine
  • Das Training wird in der Regel zweimal jährlich angeboten
  • Veranstaltungsort ist das Haus des Jugendrechts

Bemerkungen:

  • Das Deeskalationstraining ist nach erfolgreicher Beendigung nicht noch einmal zu belegen.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Patrick Eberle
Telefon: 0208 825-2952
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: patrick.eberle@oberhausen.de