Jugendgerichtshilfe

Angebote

Bild Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe


Betreuungsweisung

Die Betreuungsweisung eignet sich für Jugendliche und Heranwachsende in problematischen Lebenssituationen.
Der individuelle Hilfebedarf wird festgestellt und in einem Hilfeplan festgehalten, der die Grundlage für die weitere Arbeit bildet und der Qualitätssicherung dient.
Inhalte der Betreuung können zum Beispiel sein: Beratung und konkrete Hilfe bei aktuellen Problemen, Begleitung bei Behördengängen, Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche, Impulse zu sinnvoller Freizeitgestaltung, Kontaktaufnahme zu Beratungsstellen und anderen Einrichtungen.


Teilnahmevoraussetzungen:

  • Alter: 14-20 Jahre
  • Urteil mit entsprechender Weisung gem.
    § 10 JGG
  • Analog zu den Voraussetzungen der Gewährung von Hilfe zur Erziehung sind das Vorliegen eines tatsächlichen Betreuungsbedarfs und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Vorfeld abzuklären.
  • Ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung bzw, Hilfe für junge Volljährige muss (ggf. durch die gesetzl. Vertreter) gestellt werden
  • Positive Zuständigkeitsprüfung gem. §§ 86 ff. SGB VIII und Kostenzusage durch JGH müssen erfolgt sein.

Termine:

  • Ein Erstgespräch erfolgt unmittelbar nach Rechtskraft des Urteils.
  • Die Dauer der Maßnahme richtet sich nach der Laufzeit der jugendrichterlichen Weisung
    (in der Regel 6-12 Monate).
  • Die Laufzeit der Weisung beginnt mit dem Erstgespräch.

Bemerkungen:

Je nach Notwendigkeit kann die Betreuung durch männliche oder weibliche Fachkräfte erfolgen.
Die Jugendgerichtshilfe unterrichtet das zuständige Jugendgericht regelmäßig über den Verlauf der Betreuungsweisung.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen

Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de