Inklusive Bildung

Inklusion
Gemeinsames Lernen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche  mit Beeinträchtigungen gemeinsam mit nichtbeeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in allgemeinen Grundschulen und weiterführenden Schulen lernen. Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen werden also nicht von den übrigen Kindern getrennt, sondern wachsen stattdessen in ihrem natürlichen Lebensumfeld auf.
 

Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere einer Behinderung.

Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. Dabei ist laut § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, dass den SchülerInnen mit Beeinträchtigungen im Gemeinsamen Lernen die gleiche personelle und sächliche Unterstützung (z.B. mit SchulbegleiterInnen, Sonderpädagogen-Stunden, Hilfsmitteln) zuteil wird, wie dies auch in Förderschulen der Fall ist.

Beim Gemeinsamen Lernen spielt auch das soziale und wertegebundene Lernen eine bedeutende Rolle. Die SchülerInnen leben und lernen in heterogenen Gemeinschaften. Hier können sie den Umgang mit „Unterschiedlich-sein“, „Anders-sein“ und die Wertschätzung menschlicher Vielfalt (er)leben und (er)lernen.

In der Regionalen Bildungslandschaft gibt es Kindertageseinrichtungen mit inklusiven Betreuungsplätzen, Grundschulen und weiterführende Schulen, die Gemeisamens Lernen anbieten.

Das Bildungsbüro initiiert in Absprache mit den Akteuren Fachtage zum Thema Inklusion an Schulen.

Die Vorträge zu den Fachtagen können Sie im Download abrufen.

Ansprechpartner/innen

Name Aufgabengebiet Telefon
Christoph Hegener Schulamtsdirektor - Aufsicht über die Förderschulen 0208 825-2206
Nadine Hildwein Fachberatung Inklusion/Gemeinsames Lernen 0208 825-2014
Christian Vollmer Fachberatung Inklusion/Gemeinsames Lernen 0208 825-2040
Joschi Wagner Fachberatung Inklusion/Gemeinsames Lernen 0208 825-2028