Handlungsfeld
Inklusion
Das Recht auf Gemeinsames Lernen schließt grundsätzlich alle Kinder ein, unabhängig von der Schwere einer Behinderung.
Gemeinsames Lernen bedeutet konkret: Alle Schüler lernen überwiegend in den gleichen Räumen, an gemeinsamen Themen, mit individuell angepassten Aufgaben und unterschiedlichen Anforderungen. Dabei ist laut § 24 der UN-Behindertenrechtskonvention zu gewährleisten, dass den SchülerInnen mit Beeinträchtigungen im Gemeinsamen Lernen die gleiche personelle und sächliche Unterstützung (z.B. mit SchulbegleiterInnen, Sonderpädagogen-Stunden, Hilfsmitteln) zuteil wird, wie dies auch in Förderschulen der Fall ist.
Beim Gemeinsamen Lernen spielt auch das soziale und wertegebundene Lernen eine bedeutende Rolle. Die SchülerInnen leben und lernen in heterogenen Gemeinschaften. Hier können sie den Umgang mit „Unterschiedlich-sein“, „Anders-sein“ und die Wertschätzung menschlicher Vielfalt (er)leben und (er)lernen.
In der Regionalen Bildungslandschaft gibt es Kindertageseinrichtungen mit inklusiven Betreuungsplätzen, Grundschulen und weiterführende Schulen, die Gemeisamens Lernen anbieten.
Das Manual der Bezirksregierung Düsseldorf Inklusion, eine Handreichung für Schulen, bietet Hilfestellungen und praktische Hinweise für Pädagogen und Eltern. Zu dem Manual gibt es noch zwei weitere Themenhefte
Das Bildungsbüro initiiert in Absprache mit den Akteuren Fachtage zum Thema Inklusion an Schulen.
Die Vorträge zu den Fachtagen können Sie im Download abrufen.
Ein Organigramm, das die Zuständigkeiten bezüglich Inklusion innerhalb der Verwaltung darstellt, ist ebenfalls im Download abrufbar.
Ansprechpartner/innen
Name | Aufgabengebiet | Telefon |
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Nadine Hildwein | Inklusionsfachberaterin Schulen | 0208 825-2012 |
Christian Vollmer | Inklusionskoordinator Schulen | 0208 825-2012 |