Jugendgerichtshilfe
Angebote
Weisung, Kontakt zur Fachstelle empOwer aufzunehmen
(in Kooperation mit empOwer)
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Diese Weisung eignet sich für Jugendliche/Heranwachsende mit individuellem Beratungsbedarf hinsichtlich eines regelmäßigen Schulbesuches. Die Beratung beinhaltet eine umfassende Ursachenanalyse, eine passgenaue Hilfegestaltung im städtischen Hilfenetzwerk sowie die Unterstützung bei der Erreichung eines Schulabschlusses. Teilnahmevoraussetzungen:
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Termine:
- Ein Zuweisungsschreiben zur Vorlage bei empOwer sollte unmittelbar in der Hauptverhandlung oder im Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe übergeben werden.
- Die Weisung sollte mit einer konkreten Frist versehen werden, innerhalb derer die Kontaktaufnahme zu empOwer nachzuweisen ist.
Bemerkungen:
Die Weisung kann entweder beinhalten, einen Beratungstermin bei empOwer wahrzunehmen oder dort für einen bestimmten Zeitraum mehrere Beratungstermine wahrzunehmen und entsprechend mitzuarbeiten.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
Armin Nixdorf
Danziger Str. 11-13
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2540
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: armin.nixdorf@oberhausen.de