Jugendgerichtshilfe
Wer macht Jugendgerichtshilfe?
Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe werden in Oberhausen von zwei verschiedenen Trägern wahrgenommen, der Stadt Oberhausen und dem Diakonischen Werk Oberhausen:
Die MitarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe beiderTräger findest du in einer gemeinsamen Dienststelle im Gebäude Danziger Straße 11-13.
Welcher Träger für dich zuständig ist, ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben deines Nachnamens:
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Stadt Oberhausen |
A C L O - R: |
Diakonie |
Die Leistungen der beiden genannten Stellen unterscheiden sich hierbei nicht.
Dem Bürger steht nach dem Gesetz ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen den verschiedenen Anbietern zu.
Der städtische Jugenhilfeträger bleibt nach § 76 Absatz 2 und § 79 Absatz 1 SGB VIII für die Erfüllung der Aufgaben der Jugendgerichtshilfe verantwortlich.
Für welchen der beiden Anbieter man sich entscheidet, hat keinerlei Auswirkungen auf den weiteren Gang des Ermittlungs- oder Strafverfahrens.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Fachbereich 3-1-50 / Jugendförderung
Jugendgerichtshilfe
Armin Nixdorf
Danziger Str. 11-13
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2540
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: armin.nixdorf@oberhausen.de