Zulassung

Reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen online

Bild: Wunschkennzeichen online

Gegen eine Gebühr von 12,80 Euro reservieren wir drei Monate lang für Sie Ihr Wunschkennzeichen. Die Gebühr wird bei der endgültigen Zulassung des Fahrzeuges vereinnahmt, die Wunschkombination bleibt drei Monate lang auf Sie reserviert.

 

Wichtige Information:

Es wird daraufhingewiesen, dass ab sofort nur noch eine einmalige Verlängerung der Kennzeichenreservierung, gegen eine erneute Gebühr von 12,80 EUR, möglich ist.

Die Reservierung verfällt, wenn nach Ablauf dieser Zeit kein Fahrzeug zugelassen wurde.

Für die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA sowie SS besteht ein Zuteilungsverbot.

Bei der Reservierung eines Saison-, Oldtimer- oder Elektrokennzeichens ist zu beachten, dass diese Kombination maximal sieben Stellen haben darf. Das bedeutet, dass neben dem Unterscheidungskennzeichen OB nur noch fünf Stellen zu benutzen sind.
Beispiel: OB-EP345H, OB-B 4001E. Die Zusätze H, E und Saison sind bei der Reservierung wegzulassen!

Ein Rechtsanspruch auf die Zuteilung einer bestimmten Kennzeichenkombination besteht nicht (§ 8 Absatz 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FzV)).

Kurze Kennzeichenkombinationen sind solchen Fahrzeugen vorbehalten, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Eine Zuteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich.


Hinweis:

Die Zuteilung eines reservierten Kennzeichens ist zwingend an die erfassten Personendaten gebunden.

Abtretungserklärungen werden ab dem 01.06.2017 nicht mehr akzeptiert.

Wir behalten uns vor, Reservierungen mit unstimmigen Personendaten (keine vollständigen Namensangaben, sondern nur einzelne Buchstaben oder ähnliches), Vorratsreservierungen oder Reservierungen, die mit Absicht der Gewinnerzielung im Internet oder auf anderen Wegen zum Erwerb angeboten werden, zu löschen.


WICHTIG:

Die endgültige Zuteilung eines Kennzeichen erfolgt erst im Rahmen der Zulassung. Hier können erst die erforderlichen Maße der Kennzeichenschilder festgelegt werden.

Das Anfertigen von Kennzeichenschildern bei Online-Anbiertern oder den örtlichen Schilderprägern, aufgrund einer erfolgten Reservierung, erfolgt somit auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Oberhausen können nicht geltend gemacht werden.  

Die PIN, die am Ende der Online-Reservierung ausgegeben wird, ist für die Zulassungsbehörde unbrauchbar. Bitte geben Sie immer bei der Vorsprache in der Zulassungsbehörde das reservierte Kennzeichen angeben.

Zur Reservierung

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9021, -9022, -9014
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de