Zulassung

Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel mit Kennzeichenübernahme

Die Beibehaltung der bisherigen Kennzeichenschilder ist nur dann möglich, wenn ein Wohnortwechsel stattfindet, d. h. es darf kein Halterwechsel erfolgen.
Für die Umschreibung eines Fahrzeuges aus einer anderen Stadt nach Oberhausen benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
  • Original Bescheinigung über die Hauptuntersuchung (HU)

Zulassung für natürliche Personen zusätzlich:

  • Personalausweis oder Reisepass
    (Bei Zulassung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis/Reisepass des/der Antragstellers/in und Bevollmächtigten)
  • Einverständniserklärung zur Einziehung der Kraftfahrzeugsteuer
  • Bei Zulassungen für Minderjährige sind zusätzlich die schriftliche Einwilligung und der Personalausweis/Reisepass beider Erziehungsberechtigten mitzubringen

Zulassung für juristische Personen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug: Kopie Personalausweis des Geschäftsführers
  • Bescheinigung der Gewerbestelle der Stadt Oberhausen, die nicht älter ist als drei Jahre:
    Original Personalausweis des Geschäftsführers

Zulassung für Vereine zusätzlich:

  • Auszug aus dem Vereinsregister: Kopie Personalausweis des Vereinsvorsitzenden

Hier gelangen Sie zum STVA Portal.       

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de

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