Zulassung

Ausfuhrkennzeichen

Für Fahrzeuge, die dauerhaft aus Deutschland ausgeführt und in ein anderes Land gebracht werden sollen, benötigt man ein Ausfuhrkennzeichen.

Für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Versicherungsbestätigungen für Ausfuhrkennzeichen (gelbe und grüne Versicherungsbestätigung)
  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
    (Bei Beantragung durch Dritte: vorgegebene Vollmacht (siehe Download auf der Startseite Zulassung) und Personalausweis des/ der Antragstellers/in und  Bevollmächtigten)
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Bankverbindung IBAN und BIC (bei Bevollmächtigung ausgefülltes SEPA Mandat)
  • Kaufvertrag

Personen mit einem Hauptwohnsitz im Bundesgebiet müssen sich an die für den Wohnort zuständige Zulassungsbehörde wenden. Eine Zuteilung in Oberhausen ist nur dann möglich, wenn

  • Oberhausen Hauptwohnsitz ist oder
  • der/die Antragsteller/in ohne Wohnsitz in Deutschland das Fahrzeug in Oberhausen erworben hat. In diesem Fall ist ein Nachweis (z.B. Kaufvertrag) vorzulegen.

Die Fahrzeuge sind bei der Zulassungsstelle grundsätzlich zur Identifizierung vorzuführen. Ist das Fahrzeug aktuell nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, kann eine Vorführung auch nachträglich erfolgen.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen Fahrzeuge zur Zeit von einem amtlich anerkannten Sachverständigen ( z.B. TÜV, Dekra etc.) identifiziert werden, es sein denn es liegt ein aktueller TÜV-Bericht (Abnahme im Ausfuhrmonat) vor.

Bitte beachten Sie, dass Sie das Ausfuhrkennzeichen nur dann bekommen, wenn die Hauptuntersuchung noch mindestens bis zum Ende des gewünschten Zeitraums des Kennzeichens gültig ist. Die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens beträgt 9,15 oder 30 Tage.
Wurde für das Fahrzeug bereits ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt und erfolgte bislang keine Ausfuhr, kann ein neues Ausfuhrkennzeichen nur für maximal 9 Tage zugeteilt werden.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9005, -9007, -9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de