Standesamt

Unterlagen für die Beurkundung einer Geburt

Für die Beurkundung einer Geburt benötigt das Standesamt in der Regel folgende  Unterlagen neben der Geburtsanzeige:

  1. Bei miteinander verheirateten Eltern

    a) Eheschließung beurkundet in einem inländischen Personenstandsregister
        ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem
        Eheregister  (Eheschließungen bis zum 31.12.2008 beglaubigte Abschrift aus dem
        Familienbuch. ) Bitte entnehmen Sie die Urkunde Ihrem Stammbuch, bitte nicht das
        komplette Stammbuch einreichen.
    b) Eheschließung im Ausland  oder vor einem Konsulat im Inland
        ihre Geburtsurkunden und eine Heiratsurkunde jeweils  mit Übersetzungen eines in
        Deutschland vereidigten Dolmetscher und eventuell eine Bescheinigung über die
        Ehenamensführung.
     
  2. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern

    a) Ist die Kindesmutter ledig die Geburtsurkunde der Mutter
    b) Ist die Kindesmutter geschieden oder verwitwet, ist neben der Geburtsurkunde eine
        Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vorzulegen
        Bei Eheschließung  und  Scheidung im Ausland Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
        jeweils mit Übersetzung eines in Deutschland  vereidigten Dolmetscher und
        egebenenfalls die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich
     
  3. Falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde,

    a) die Erklärung über die Anerkennung mit Zustimmung der Kindesmutter
    b) die Geburtsurkunde des Vaters
    c) sowie die Sorgeerklärungen (falls entsprechende abgebeben wurden)

Ein Personalausweis, Reisepass oder ein anderes anerkanntes Passersatzpapier muss von allen beteiligten Personen vorgelegt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Gebäude C Zimmer C 301 bis C 304
Hotline: 0208 825-2070
Fax: 0208 825-2723
E-Mail: geburten@oberhausen.de