Standesamt

Elterliche Sorge

Wer gibt dem Kind einen Vornamen?
Haben  Sie als Eltern die gemeinsame Sorge, legen Sie auch  nur gemeinsam den oder die Vornamen für Ihr Kind fest. Eine entsprechende Erklärung  erhalten von der Krankenhausverwaltung ausgehändigt, wenn Ihr Kind im Clemenshospital oder im EKO das Licht der Welt erblickt.

Wer hat die gemeinsame Sorge für ein Kind?

  1. Eltern, die miteinander verheiratet sind.
  2. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, üben die Sorge nur gemeinsam aus,
    wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat und
  3. für die  Eltern nach einer offiziellen Erklärung eine Urkunde über die gemeinsame Sorget vom Jugendamt ausgestellt worden ist.

Hinweis:
Vaterschaftsanerkennung und Erklärung der gemeinsamen Sorge sind bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Wenn keine gemeinsame Sorge besteht oder vereinbart ist, hat die Mutter des Kindes automatisch allein das Sorgerecht für das Kind. Dann bestimmt Sie auch  den oder die Vornamen des Kindes.

Auch wenn später ein gemeinsame Sorge eingerichtet wird, lässt sich an der Vornamensgebung nichts mehr ändern und  rütteln. Der Vorname oder die Vornamen stehen mit der ersten Festlegung für alle Zeiten fest.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Sachgebiet Standesamt
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Gebäude C Zimmer C 301 bis C 304
Hotline: 0208 825-2070
Fax: 0208 825-2723
E-Mail: geburten@oberhausen.de