Gewerbeangelegenheiten

Gaststättenerlaubnisse

Informationen zu

Gaststättenerlaubnisse (Betriebsarten: Schank- und Speisewirtschaft, Imbiss, Trinkhalle, Café, Diskothek, Bar und andere)


Kurzbeschreibung:

Erteilung von Erlaubnissen nach dem Gaststättengesetz

Ansprechpartner

Name Zimmer Telefon E-Mail Fax
Frank Schlerkmann B 502 0208 825-2689 gaststaetten@oberhausen.de 0208 825-5242
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  
und nach Vereinbarung    

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Diese Kosten entstehen:

zwischen 100,00 und 3.500,00 Euro


Bitte bringen Sie mit:

Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis und die entsprechenden einzureichenden Unterlagen.


Vorbereitung:

Der Antrag und ein Merkblatt stehen zum Download bereit.


Der weitere Ablauf ist:

Bei Einreichung des Antrages führen wir ein Informationsgespräch mit Ihnen, um die Erlaubniserteilung vorzubereiten.