Gewerbeangelegenheiten

Auszüge aus dem Gewerbezentralregister

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister vom Bundesamt für Justiz

Im Gewerbezentralregister werden Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Das Gewerbezentralregister ist quasi das Führungszeugnis der Gewerbetreibenden. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigen Sie unter anderem, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen, an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen möchten oder für private Bewerbungen.

Als natürliche Person müssen Sie mit Hauptwohnsitz in Oberhausen gemeldet sein. Als juristische Person müssen Sie Ihren Hauptgeschäftssitz in Oberhausen haben.

Bei Anträgen von natürlichen Personen ist der Personalausweis erforderlich. Bei Anträgen von juristischen Personen die Personalausweise der Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer). Zu dem ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.

Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Es wird empfohlen rechtzeitig eine aktuelle Auskunft zu beantragen, da mit einem Bearbeitungszeitraum von ca. 2 bis 3 Wochen zu rechnen ist.

Für jeden Antrag wird eine Gebühr von 13,00 Euro erhoben.

Ansprechpartner/in

Buchstabe Name Zimmer Telefon E-Mail
A - K Herr Marcel van Heeck B 504 0208 825-2497 marcel.van-heeck@oberhausen.de
L - Z Frau Iris Piria B 505 0208 825-2272 iris.piria@oberhausen.de
Fax: 0208 825-5242      
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.00 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Gewerbeangelegenheiten, Verbraucherschutz
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen