Einwohnermeldewesen

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten

Im Melderegister sind die persönlichen Daten (Name, Anschriften, Geburtsdatum und weitere Daten) jedes gemeldeten Einwohners gespeichert.

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Oberhausen als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister under der Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen verpflichtet. Rechtsgrundlagen hierfür sind die verschiedenen Regelungen des Bundesmeldegesetzes, die dazugehörigen Bundes- und Landesverordnungen sowie weitere Spezialgesetze.

Gegen die folgenden Datenübermittlungen steht den Betroffenen ein Widerspruchsrecht zu. Im Falle eines Widerspruchs wird im Melderegister eine Übermittlungssperre gesetzt.

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die:

  • Übermittlung von Daten eines Familienangehörigen an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn der Familienangehörige der meldepflichtigen Person nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehört – soweit die Daten nicht für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden gemäß § 42 Abs. 1 bis 3 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG widersprechen.

  • Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gemäß § 50 Abs. 1 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  •  Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 2 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  • Übermittlung von Daten aller volljährigen Einwohner an Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) gemäß § 50 Abs. 3 BMG

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

  •  Übermittlung von Daten zu Personen, die im Folgejahr volljährig werden und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58c Abs. 1 Soldatengesetz bis zum 31.3. eines Jahres. Ein eventueller Widerspruch wird mit der Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch gelöscht.

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG widersprechen.

Der Widerspruch kann jederzeit unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses in einer der drei Bürgerservicestellen der Stadt Oberhausen eingelegt werden. Der Widerspruch bleibt bis zu dessen Widerruf im Melderegister der Stadt Oberhausen gespeichert, sofern keine gesetzlichen Löschfristen bestehen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Widerspruch schriftlich, mit dem auf dieser Seite unten zum Download hinterlegten Formular einzulegen.
 
Bitte beachten Sie, dass jedes Familienmitglied ein eigenes Formular verwenden muss, Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres können Widersprüche oder Einwilligungen selber unterschreiben

Kontakt

Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de