Bürgerservicestellen

Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Ermäßigung bei einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF

Inhaber des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" zahlen von der monatlichen Rundfunkgebühr 18,36 EUR nur einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel der vollen Rundfunkgebühr (monatlich 6,12 EUR; Stand August 2021)

Die Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgt nicht automatisch. Sie muss gesondert beantragt werden, z. B. bei einer der drei Bürgerservicestellen in Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade

Notwendige Unterlagen:

  • Schwerbehindertenausweis oder aktueller Feststellungsbescheid mit dem Merkzeichen "RF"
  • Rundfunkbeitragsnummer

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