Bürgerservicestellen
Ermäßigung oder Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Ermäßigung bei einer Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF
Inhaber des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "RF" zahlen von der monatlichen Rundfunkgebühr 17,50 EUR nur einen ermäßigten Beitrag in Höhe von einem Drittel der vollen Rundfunkgebühr (monatlich 5,83 EUR; Stand 01.April 2015)
Die Ermäßigung von der Rundfunkgebührenpflicht erfolgt nicht automatisch. Sie muss gesondert beantragt werden, z. B. bei einer der drei Bürgerservicestellen uin Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade
Notwendige Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis oder aktueller Feststellungsbescheid mit dem Merkzeichen "RF"
- Rundfunkbeitragsnummer
Weitere Informationen über die Rundfunkbeiträge erhalten Sie über folgenden Link: www.rundfunkbeitrag.de/service