Ausländer/innenangelegenheiten

Pässe

Nach § 3 AufnthG ist jeder Ausländer verpflichtet einen gültigen Pass zu besitzen, wenn er nach Deutschland einreisen oder sich in Deutschland aufhalten will. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Pass rechtzeitig bei Ihrer Auslandsvertretung verlängern zu lassen. Nachdem dies geschehen ist, müssen Sie Ihren Pass auch der Ausländerbehörde vorlegen, um Ihren Aufenthaltstitel in den Pass übertragen zu lassen.

Auch der elektornische Aufenthaltstitel muss bei einer Neuausstellung Ihres Passes neu ausgestellt werden, da er die Passnummer enthält und so an den jeweiligen Pass gebunden ist.


Gebühren

Die Übertragung einer Aufenthaltsgenehmigung ( elektronischer Aufenthaltstitel ) kostet 67,00 Euro Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr die Hälfte desvorgenannten Betrages. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden (§§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).


Bitte bringen Sie mit:

Ihren alten und Ihren neuen Pass.


Der weitere Ablauf ist:

Die Übertragung einer Aufenthaltsgenehmigung erfolgt in der Regel sofort, so dass auch die Verwaltungsgebühr sofort fällig wird.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen            

Ansprechpartner/innen

Eine aktulle Übersicht der Ansprechpartner für allgemeine Ausländerangelegenheiten finden Sie unter dem Punkt Sonstiges/ Ansprechpartner.

Die Ansprechpartner für Einbürgerungs- oder Asyl-/ Flüchtlingsangelegenheiten finden Sie direkt unter den entsprechenden Punkten.

     
       

Fax: 0208 825-5323
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.30 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr  
Mittwoch geschlossen  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323