Ausländer/innenangelegenheiten

Aufenthaltserlaubnis / EU

Für Staatsangehörige aus Staaten der europäischen Union, sowie deren Ehegatten (auch wenn diese selber nicht aus Staaten der europäischen Union stammen) gelten in erster Linie die Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes / EWG. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes genießen Staatsangehörige aus den Staaten der europäischen Union Freizügigkeit, unter der Voraussetzung, dass sie erwerbstätig sind oder (bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ) waren. Außerdem können auch die Ehegatten, sowie (ebenfalls bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen) andere Verwandte freizügigkeitsberechtigt sein und eine Aufenthaltserlaubnis/ EG erhalten. Für wen dies im Einzelfall gilt, erfahren Sie bei Ihrem Sachbearbeiter. Kinder aus den Staaten der europäischen Union sind bis zum Sechzehnten Lebensjahr von der Aufenthaltsgenehmigungspflicht befreit. Bei Vollendung des sechzehnten Lebensjahres brauchen sie jedoch eine eigene Aufenthaltserlaubnis.
Bitte bringen Sie mit:
Da Freizügigkeitsberechtigte im Sinne des Aufenthaltsgesetzes / EWG in der Regel Erwerbstätige sind, ist die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung oder von Lohnabrechnungen notwendig. Bei Kindern, die mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, ist die Vorlage von Einkommensnachweisen der Eltern, sowie einer Schulbescheinigung notwendig. Bei der ersten Beantragung sind zusätzlich zwei Lichtbilder vorzulegen.


Der weitere Ablauf ist:

Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei Ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, erhalten Sie zunächst eine Erfassung gem. § 69 AuslG, das heißt eine Bescheinigung, dass Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen           

Ansprechpartner/innen

Buchstabe Name Telefon Zimmer
A - Aydina Frau Köppen 0208 825-2709 B 214
Aydinb - Cana Herr Eichler 0208 825-2213 B 213
Canb - Dof Frau John 0208 825-3314 B 212
Dog - Gar Herr Peters 0208 825-3186 B 211
Gas - Hod Herr Weiner 0208 825-3175 B 210
Hoe - Kami Herr Heisterkamp 0208 825-2403 B 208
Kamj - Keski Frau Kohnke 0208 825-2503 B 207
Keskj - Mass Frau Wissing 0208 825-3189 B 206
Mast - Olive Frau Hinz 0208 825-2792 B 205
Olivf - San Herr Dorroch 0208 825-3216 B 204
Sao - Tran NN 0208 825-2683 B 202
Trao - Z Frau Schnapka 0208 825-2589 B 201

Fax: 0208 825-5323
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.30 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr  
Mittwoch geschlossen  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323