Ausländer/innenangelegenheiten

Aufenthaltsbewilligung

Die in den Paragraphen 28, 29 Ausländergesetz (AuslG) beschriebene Bewilligung ist ein Aufenthaltstitel, der zu einem vorübergehenden Aufenthalt berechtigt, wobei dieser Aufenthalt durchaus mehrere Jahre andauern kann. Die Bewilligung wird zum Beispiel Studenten erteilt, die nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren. Auch Arbeitnehmern, denen nur ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland genehmigt wird, erhalten eine Aufenthaltsbewilligung.


Gebühren:

Bei Erteilung 40,00 Euro.
Bei Verlängerung von maximal drei Monaten 13,00 Euro.
Bei einer Verlängerung von mehr als drei Monaten 20,00 Euro.
Bei Minderjährigen betragen die Gebühren die Hälfte der obigen Summen. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden (§§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz).


Bitte bringen Sie mit:

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, damit Ihnen eine Bewilligung erteilt oder verlängert werden kann, hängt vom Zweck ab, aufgrund dessen Ihnen der Aufenthalt in Deutschland genehmigt wurde. Studenten benötigen zum Beispiel auf jeden Fall ihre Immatrikulationsbescheinigung, während Arbeitnehmer die Arbeitsgenehmigung vorlegen müssen.


Der weitere Ablauf ist:

Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei Ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, so ist bei Antragstellung die Hälfte der Gebühr zu bezahlen, die andere Hälfte bei der endgültigen Erteilung.
Beachten Sie bitte, dass diese erste Hälfte auch bei einer eventuell Ablehnung Ihres Antrages nicht erstattet wird.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen            

Ansprechpartner/innen

Buchstabe Name Telefon Zimmer
A - Aydina Frau Köppen 0208 825-2709 B 214
Aydinb - Cana Herr Eichler 0208 825-2213 B 213
Canb - Dof Frau John 0208 825-3314 B 212
Dog - Gar Herr Peters 0208 825-3186 B 211
Gas - Hod Herr Weiner 0208 825-3175 B 210
Hoe - Kami Herr Heisterkamp 0208 825-2403 B 208
Kamj - Keski Frau Kohnke 0208 825-2503 B 207
Keskj - Mass Frau Wissing 0208 825-3189 B 206
Mast - Olive Frau Hinz 0208 825-2792 B 205
Olivf - San Herr Dorroch 0208 825-3216 B 204
Sao - Tran NN 0208 825-2683 B 202
Trao - Z Frau Schnapka 0208 825-2589 B 201

Fax: 0208 825-5323
 

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.30 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr  
Mittwoch geschlossen  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323