Ausländer/innenangelegenheiten

Aufenthaltsberechtigung

Die in Paragraph 27 Ausländergesetz (AuslG) genannte Aufenthaltsberechtigung stellt den stärksten Aufenthaltstitel dar, den ein Ausländer, der nicht aus der Europäischen Union stammt, erhalten kann. Die Aufenthaltsberechtigung wird grundsätzlich unbefristet und ohne Auflagen erteilt, allerdings sind an die Erteilung auch besonders strenge Maßstäbe gebunden. Um eine Aufenthaltsberechtigung zu erhalten, muss ein Ausländer im Regelfall seit acht Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sein, er muss in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und darf nicht wesentlich vorbestraft sein. Zu diesen Voraussetzungen kommen noch einige andere hinzu, die ebenfalls in § 27 AuslG genannt werden. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Aufenthaltsberechtigung sind immer Prüfungen notwendig, die es unmöglich machen, eine Aufenthaltsberechtigung sofort zu erteilen.


Gebühren

Die Gebühr beträgt 71,00 Euro, davon ist die Hälfte bei Antragstellung zu bezahlen, die zweite Hälfte bei Erteilung.
Beachten Sie bitte, dass diese erste Hälfte auch bei einer eventuell Ablehnung Ihres Antrages nicht erstattet wird.


Bitte bringen Sie mit:

Ihre drei letzten Lohnabrechnungen
Ihren Mietvertrag
eine Arbeitgeberbescheinigung, dass Ihr Arbeitsverhältnis unbefristet und ungekündigt ist.

Nachweise über sechzig gezahlte Monatsbeiträge zur Rentenversicherung ( zum Beispiel durch den Sozialversicherungsnachweis, den Sie jährlich von Ihrem Arbeitgeber erhalten.)

Schulbescheinigungen, sofern Sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben.

Ihre Arbeitsberechtigung

Sollten Sie selber nicht erwerbstätig sein, sondern Ihr Ehegatte, müssen die entsprechenden Nachweis von ihm vorgelegt werden


Der weitere Ablauf ist:

Sie beantragen die Erteilung bei Ihrem Sachbearbeiter. Aufgrund des hohen Stellenwertes der Aufenthaltsberechtigung ist es notwendig, das von diesem Anfragen an andere Behörden gehalten werden. Dies kann zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen. Danach werden Sie von Ihrem Sachbearbeiter eingeladen.

Anschrift

Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen              

Ansprechpartner/innen

Buchstabe Name Telefon Zimmer
A - Aydina Frau Köppen 0208 825-2709 B 214
Aydinb - Cana Herr Eichler 0208 825-2213 B 213
Canb - Dof Frau John 0208 825-3314 B 212
Dog - Gar Herr Peters 0208 825-3186 B 211
Gas - Hod Herr Weiner 0208 825-3175 B 210
Hoe - Kami Herr Heisterkamp 0208 825-2403 B 208
Kamj - Keski Frau Kohnke 0208 825-2503 B 207
Keskj - Mass Frau Wissing 0208 825-3189 B 206
Mast - Olive Frau Hinz 0208 825-2792 B 205
Olivf - San Herr Dorroch 0208 825-3216 B 204
Sao - Tran NN 0208 825-2683 B 202
Trao - Z Frau Schnapka 0208 825-2589 B 201

Fax: 0208 825-5323

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 12.30 Uhr  
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr  
Mittwoch geschlossen  
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 15.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Kontakt

Stadt Oberhausen
Technisches Rathaus
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

E-Mail: fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de

E-Mail: einbuergerung@oberhausen.de

Telefax: 0208 825-5323