Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Hunde, Kampfhunde, Landeshundegesetz NRW
Anzeige sowie Erlaubnispflicht für das Halten von Hunden
Ansprechpartner
Telefon | ||
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Marco René Schröder | 0208 825-2821 | marco-rene.schroeder@oberhausen.de |
Lars Wille | 0208 825-2522 | lars.wille@oberhausen.de |
Öffnungszeiten
Montag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 406
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf der Seite des zuständigen Fachbereichs Steuern, zu der Sie über diesen Link gelangen.
Mitzubringen ist:
siehe Formulare
Formulare für Hundebesitzer
Anzeige der Haltung eines großen Hundes nach § 11 Abs. 1 LHundG
Informationen zum Landeshundegesetz
Informationen zur Leinenpflicht
Links für Hundebesitzer
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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gem. § 4 Abs. 1 LHundG bzw. eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 LHundG
Anzeige der Haltung eines großen Hundes nach § 11 Abs. 1 LHundG
Abmeldung eines Hundes
Informationen zum Landeshundegesetz
Informationen zur Leinenpflicht