Feuerwehr

Brandmeldeanlagen

Unter Brandmeldeanlagen versteht man Gefahrenmeldeanlagen, die Personen zum direkten Hilferuf bei Brandgefahren dienen oder die Schadenfeuer zum frühest  möglichen Zeitpunkt erkennen und melden. Je früher ein Brand erkannt wird, desto geringer sind die Gefahren für mögliche Personen- und Sachschäden einschließlich aller negativen Folgen. Automatische Brandfrüherkennungssysteme auf hohem technischem Niveau, fachgerecht geplant und installiert, können entscheidend dazu beitragen, notwendige Rettungs- und Bekämpfungsmaßnahmen unverzüglich und zielgerichtet einzuleiten.

In baurechtlichen Vorschriften (z.B. Sonderbauverordnungen zu Verkaufsstätten, Versammlungsstätten o.a.) wird je nach Größe, Nutzungsart und Gefährdungspotential der Einbau einer Brandmeldeanlage gefordert. Der Vorteil einer Brandmeldeanlage liegt bei der größeren Übertragungssicherheit gegenüber einer Fernsprecheinrichtung.

Der Aufbau einer Brandmeldeanlage wird in der DIN 14675 beschrieben. Diese Norm gilt für elektrisch betriebene Brandmeldeanlagen zum Schutz von Leben und Sachwerten.

Unsere Dienstleistung beinhaltet:

  • Beratung zur Optimierung bestehender oder geplanter Brandmeldeanlagen
  • Beratung bei der Planung und Projektierung neuer Brandmeldeanlagen nach anerkannten technischen Regelwerken (DIN, VDE, VdS) unter Berücksichtigung behördlicher Auflagen
  • Ausführungsbetreuung
  • Beteiligung bei der Endabnahme kompletter Brandmeldeanlagen
  • Prüfung der Alarmübertragungsanlage zwischen dem Objekt und der Feuerwehr
  • Prüfung und Freigabe der Feuerwehrlaufkarten
  • Prüfung des Feuerwehrinformationszentrums bzw. der Anlaufstelle für die Einsatzeinheiten
  • Wirkfunktionsprüfung der feuerwehrspezifischen Anlagenteile einer Brandmeldeanlage

Brandmeldezentrale (BMZ)

Die Brandmeldezentrale muss die Meldung der angeschalteten Melder aufnehmen, sie optisch und akustisch anzeigen und verarbeiten, den Meldeort kennzeichnen und die Meldung registrieren. Sie hat die Anlage zu überwachen und Fehler optisch und akustisch anzuzeigen. Eine Brandmeldezentrale hat, sofern erforderlich, die Brandmeldung über die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen (Hauptmelder) an die Feuerwehr und ggf. über Steuereinrichtungen an automatische Brandschutzeinrichtungen (z. B. Automatische Löscheinrichtung, Feuerschutztüren und -klappen, Rauch- und Wärmeabzug) weiterzuleiten.


Brandmelder

Ein Brandmelder ist Teil einer Brandmeldeanlage. Er kann über eine Brandmeldezentrale die Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen auslösen. Es gibt nichtautomatische und automatische Brandmelder. Unter einem nichtautomatischen Brandmelder versteht man eine Einrichtung, mit dem eine Brandmeldung von Hand ausgelöst werden kann (Handfeuermelder).

Unter einem automatischen Brandmelder versteht man den Teil einer Brandmeldeanlage, der eine geeignete physikalische oder chemische Kenngröße zur Erkennung des Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen auswertet und bei Erreichen eines Schwellenwertes automatisch eine Brandmeldung auslöst.

Die Anschlussbedingungen für die Alarmübertragung bei Brandmeldeanlagen der Berufsfeuerwehr Oberhausen finden Sie hier.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die unten aufgeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Kontakt

Berufsfeuerwehr Oberhausen
Feuer- und Rettungswache 2
Dorstener Str. 119
46145 Oberhausen

Sachgebietsleiter Sonderbauten, Veranstaltungen, Brandmeldeanlagen, Feuerwehrschlüsseldepot, Feuerwehrpläne
Frank Schupp
Tel.: 0208 8585-601
Raum 1.2.48
E-Mail: frank.schupp@oberhausen.de

Feuerwehrschlüsseldepot, Brandmeldeanlagen Hauptmelderüberprüfung
Udo Schürmann
Tel.: 0208 8585-610
Raum 1.2.33
E-Mail: udo.schuermann@oberhausen.de