Wiedereröffnung der Kindertagesbetreuung

Alle Kinder in NRW werden ab Montag, 8. Juni 2020, wieder in ihren gewohnten Kindertageseinrichtungen (KTE) sowie Kindertagespflegestellen (KTP) betreut, mit denen die Familien bereits einen Betreuungsvertrag haben. Die Wiederaufnahme erfolgt schrittweise, zunächst als „eingeschränkter Regelbetrieb“, nach den Vorgaben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI). Diese Regelung gilt voraussichtlich bis zum 31. August 2020, sofern das Ministerium aufgrund aktualisierter Erkenntnisse bezüglich der Corona-Krise keine andere Entscheidung trifft.

Die konkreten Handreichungen des MKFFI zum Umgang mit dem Coronavirus in einem eingeschränkten Regelbetrieb sind am 27. Mai 2020 allen KTP und KTE zugesandt worden. Seither sind die Leitungen sowie die Kindertagespflegepersonen damit befasst, die vielfältigen Abstimmungsbedarfe sowohl mit Eltern als auch mit Trägern und Behörden zu treffen, um die Umsetzung organisieren zu können.


Eingeschränkter Regelbetrieb

Nach den Vorgaben des MKFFI erfolgt die Betreuung in allen KTE und KTP im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebes unter der Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes. Es ist ein in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht eingeschränktes Betreuungsangebot. Die Betreuung erfolgt dann orientiert an den bestehenden Betreuungsverträgen, allerdings jeweils reduziert um zehn Stunden. Das bedeutet 15 statt 25 Stunden Betreuung, 25 statt 35 Stunden sowie 35 statt 45 Stunden Betreuung. Eine Mittagsverpflegung ist nicht vorgesehen, soll aber nach und nach in Einzelschritten ermöglicht werden. Eine Bevorzugung einzelner Berufsgruppen wie beispielsweise die bisherigen Schlüsselpersonen oder berufstätige Alleinerziehende gibt es danach nicht mehr.

Das reduzierte Angebot kann sich in einzelnen Betreuungsstandorten weiter reduzieren, falls die erforderlichen Personalressourcen in KTE bzw. KTP aufgrund der Vielzahl der Beschäftigten, die einer Risikogruppe angehören, fehlen. Das Angebot kann im Einzelfall auch ausgeweitet werden, falls ein Überhang an Personal vorhanden ist. Sowohl bei Unterschreitung als auch Überschreitung des reduzierten Betreuungsangebotes ist das örtliche Jugendamt bzw. das Landesjugendamt einzubeziehen.

Die Landesjugendämter stimmen aktuell das Verfahren sowohl hinsichtlich Unter- als auch Überschreitung der vorgesehenen Betreuungsumfänge ab. Die Ergebnisse werden täglich erwartet.


Ständiger Kontakt zu Familien

Die Planungen auf Ortsebene sowie in den einzelnen KTE sind dennoch bereits angelaufen. Die Personalausstattungen sowohl in Kindertagespflege als auch Kindertageseinrichtungen gestalten sich sehr unterschiedlich, da die Beschäftigten zum Teil zu den Risikogruppen gehören. Die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen sind seit Beginn der Corona-Pandemie mit den Familien, die sie betreuen, in Kontakt. Die fortlaufenden Modifizierungen in der Notbetreuung machten es seit März 2020 immer wieder erforderlich, die Bedarfe und Arbeitssituationen der Eltern zu ermitteln. Auch jetzt werden die Lebenssituationen aller Familien erneut über die jeweilige Einrichtungsleitung bzw. Kindertagespflegeperson, orientiert am einzelnen Betreuungsvertrag, in den Blick genommen.

Ziel ist es auch immer, den Bedarfen der Familien größtmöglich entsprechen zu können. Aufgrund der reduzierten Betreuungsumfänge sowie der Beachtung des Infektionsschutzes werden die KTE sowie die KTP nicht allen Bedürfnissen der Familien gerecht werden können.

Da die einzelnen Gruppensettings, die ab dem 8. Juni 2020 betreut werden, keinen Kontakt untereinander haben dürfen, kann es unter Umständen dazu kommen, dass Eltern feste Bring- und Abholzeiten genannt bekommen, um Kontaktketten gezielt zu vermeiden.

Die bisherigen Randzeitenbetreuungen in Früh- und Spätdiensten, in denen vor Corona Kinder aus verschiedensten Gruppen zusammengelegt wurden, können ebenfalls nicht in der gewohnten Form angeboten werden, da die Gruppen untereinander nicht gemischt werden dürfen.


Verhalten bei Krankheitssymptomen

Kinder mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Halsschmerzen oder Ähnlichem dürfen die reduzierte Regelbetreuung nicht besuchen. Kinder, deren Angehörige im Lebensumfeld diese Symptome aufweisen, dürfen das Angebot ebenfalls nicht besuchen. Nach Abklingen der oben genannten Krankheitssymptome ist der Einrichtungsleitung bzw. der Kindertagespflegeperson eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Beschäftigte, die die oben erwähnten Krankheitssymptome aufweisen, dürfen nicht in der Kinderbetreuung eingesetzt werden.


Alles das sind Herausforderungen für die Kindertagespflegepersonen und die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie für die Familien, die sich aus den Handreichungen zum reduzierten Regelbetrieb ergeben. Sowohl die Kindertagesbetreuung als auch die tangierten Familien müssen gemeinsam mit diesen Rahmenbedingungen umgehen.

Wie das Verfahren zum 8. Juni 2020 in der Praxis aussehen wird, muss jede einzelne KTE-Leitung sowie jede einzelne KTP individuell anhand der vorgegebenen Betreuungsumfänge, der Personalressourcen sowie der vorhandenen Räumlichkeiten organisieren. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Eltern sind die vertrauten Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen unter den gewohnten Rufnummern und E-Mail-Adressen.

Die Einrichtungsleitungen und Kindertagespflegepersonen sind seit Beginn der Corona-Krise erneut sehr gefordert und stehen aufgrund der hohen Erwartungen aller Familien und der engen Rahmenbedingungen enorm unter Druck. Angesichts der kompetenten und kreativen Herangehensweise innerhalb der bisherigen Notbetreuung seit dem 16. März 2020 ist die Stadt Oberhausen zuversichtlich, dass die neuen Herausforderungen ebenfalls gemeistert werden. Allerdings wird nicht jedem individuellen Bedarf entsprochen werden können. Die Stadt Oberhausen bittet diesbezüglich alle Eltern eindringlich um Verständnis.

Da das Betreuungsangebot noch nicht vollständig den Familien angeboten werden kann, hat das Land NRW gemeinsam mit den Kommunen für die Monate Juni und Juli 2020 die Elternbeiträge halbiert.